1. Der Preis beinhaltet die Teilnahmegebühr am Training und die Benützung aller zum Inventar des Schiffes gehörenden Ausrüstungsgegenstände.2. Die Mitseglerin verpflichtet sich, die Yacht sorgsam zu behandeln, maritime Bestimmungen einzuhalten, den Zollverordnungen zu entsprechen und die Anordnungen der Behörden zu befolgen. Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung und Haftung diesbezüglich ab. Für etwaige Verstöße haftet die Seglerin. 3. Für Schäden am Schiff (Verschleiß ausgenommen), Verluste und daraus resultierende Folgekosten haften Skipperin und alle Mitseglerinnen solidarisch. Für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, haftet die Verursacherin/ innen. Zur Klärung der Schuldfrage gelten die IWB. 4. Jede Mitseglerin nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung und den damit in Zusammenhang stehenden Aktionen teil und ist individuell voll und ganz für sich verantwortlich; sie hat für ihre Person die jeweils erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen , z.B. Anlegen von Lifebelts und Schwimmwesten, Sicherung der eigenen Person wann und wo immer. Die Mitseglerin erklärt, dass sie soweit gesund ist, um an einem Training teilzunehmen, bzw. verpflichtet sich, den Trainer über Krankheiten ( wie Kreislaufbeschwerden, Epilepsie, ansteckende Krankheiten, Asthma ,etc) zu informieren. 5. Die Mitseglerinnen erklären hiermit ferner, daß sie jegliche gegenseitige Haftung für Schäden an Leib, Gesundheit oder Eigentum anderer Mitseglerinnen und jegliche Möglichkeit zur Forderung von Schadenersatzansprüchen untereinander ausschließen, soweit sie aus Tätigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden aus der Beteiligung an dieser Veranstaltung und für Rechtsnachfolger der Mitseglerinnen. 6. Die seemännischen Rechte und Pflichten der jeweiligen Skipperin werden durch obige Punkte nicht berührt. 7. Die Mitseglerin erklärt sich bereit, den Sicherheitsanweisungen der Skipperin oder TrainerIn Folge zu leisten. 8. Zahlungs- und Stornobedingungen: Bei Nichtteilnahme ohne Benachrichtigung oder ab einer Woche vor Törn- oder Trainingsbeginn kann keine Erstattung der geleisteten Zahlungen erfolgen, es sei denn, ein Ersatzteilnehmer wird gestellt. 9. Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit einer Anzahlung gültig.