Ökologie
Keine Zweifel an Sicherheitskonzept
Vorschriften wurden befolgt, sagt der Betriebsleiter am fünften Prozesstag
Salzburg -Genügt es, den Behördenvorschriften zu entsprechen, oder gibt es ein darüber hinausgehendes Maß an
Verantwortung? Um diese - in
dieser Form aber nicht formulierte - Frage drehte sich alles
bei dem am Montag im Salzburger Kolpinghaus fortgesetzten Strafprozess zur
Brandkatastrophe von Kaprun.
Der fünfte Prozesstag wurde
mit der Einvernahme des Betriebsleiters der Gletscherbahnen, Günther Brennsteiner (41), fortgesetzt. Im Vergleich zu dem von Richter
Manfred Seiss in Aussicht gestellten voraussichtlichen
Zeitplan liegt man derzeit mit
zwei Tagen im Rückstand.
Folgt man den Ausführungen Brennsteiners, war das Sicherheitskonzept bei der Stollenbahn auf das Kitzsteinhorn
relativ einfach: Es habe zwar
auch Bergeübungen für den
Fall eines Stillstandes der bei
den Züge gegeben, im Prinzip
ging es aber darum, die Wagen
bei einer Havarie rasch in die
Stationen zu bringen. Es sei
ihm, Brennsteiner, nicht bekannt, "dass an diesem Konzept gezweifelt wurde" - weder von den Behörden noch
von anderen Seilbahnexperten.
Das nach dem Unglück immer wieder kritisierte Fehlen
von Sicherheitseinrichtungen
wie Notbremsen, Nothämmern oder mechanischen
Türöffnern in der Fahrgastzelle sei ebenfalls von den Behörden vorgegeben worden:
Bei eigenständigem Agieren
der Fahrgäste wäre die Gefahr,
dass jemand von der Rampe
vor dem Tunnelportal abstürzt oder im Tunnel in die
Gleisanlage fallen könnte, zu
groß gewesen.
Quasi als Beleg für sein reines Gewissen und auch dafür,
dass niemand einen derartigen Brand in Betracht ziehen
konnte, führte Günther
Brennsteiner schließlich seine
eigene Familie an: Immerhin
sei sein zehnjähriger Sohn
zwei Fahrten vor der Katastrophe auf den Gletscher gefahren. (neu, stet/DER STANDARD, Printausgabe, 25.6.2002)