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Wien - Egal wie das Wetter wird, Justiz- und Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer und seine politischen Gegner werden ins Schwitzen kommen. Dafür verantwortlich zwei heiße Eisen: die Neuorganisation des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und die Änderung des Zinsrechts. Die VKI-Frage muss geklärt werden, weil der Verein, durch eine von Böhmdorfer verhängte Geldsperre bereits überschuldet ist. Dass ein "High Noon" angesagt ist, zeigt schon allein die Besetzungsliste eines Gipfels am Dienstag. Neben den Chefs von Arbeiter- und Wirtschaftskammer sowie des ÖGB wird auch Rechnungshofpräsident Heinz Fiedler erwartet. Außerdem will sich Böhmdorfer von Finanzminister Grasser den Rücken stärken lassen. Wie berichtet, fordert Böhmdorfer ein betriebswirtschaftliches VKI-Konzept durch eine Unternehmensberatung ein. Außerdem will er im Abtausch für einen Bundeszuschuss (1,6 Mio. EURO) künftig 36 Prozent statt 20 Prozent der Stimmrechte lukrieren. Im Vorstand des sozialpartnerschaftlich dominierten Konsumentenvereins möchte er mit sieben statt mit bisher drei Vertretern präsent sein. "Auch wenn eine Reform des VKI ansteht, lässt dies jetzt nur an eine Sozialpartner-Abrechnung denken", ätzt die Konsumentenschutzsprecherin der Grünen, Gabriela Moser. Im S TANDARD -Gespräch kritisiert sie außerdem, dass der VKI nicht - wie zuerst angekündigt - in Richtung NGOs geöffnet wird. Konkret sollen 30 Vereine (wie ÖAMTC, Caritas) zwar im Beirat sitzen dürfen, aber kein Stimmrecht haben. Zinsrecht Auf harsche Ablehnung stößt aber auch die Novellierung des Zinsrechtes. Dabei sollen nicht mehr die Gerichte von sich aus prüfen, ob einem Schuldner ungerechtfertigt hohe Kosten etwa durch ein Inkassobüro aufgebrummt wurden. Ungerechtfertigte Kosten kann der Verschuldete erst im Nachhinein vor Gericht eintreiben. Leute mit einem Schuldenpaket am Hals werden so ein Prozess- und Kostenrisiko aber eher scheuen, meinen die Kritiker. Geht es nach Böhmdorfer, wird der Zinssatz für Geldforderungen zwischen Unternehmen von derzeit vier auf acht Prozent über dem Basiszinssatz angehoben. Die Verzinsung ausständiger Gehälter mit sechs Prozent würde gleich bleiben. Hier lautet die Gegenforderung: eine Anhebung auf zehn Prozent. Ohne diese würde das Vorenthalten von Löhnen für den Arbeitgeber günstiger als die Begleichung einer Lieferantenrechnung sein, heißt es. Damit würden "vermehrt unstrittige Lohnansprüche nicht fristgerecht bezahlt werden, da sich Firmen billigen Kredit auf Kosten ihrer Mitarbeiter verschaffen". (Monika Bachhofer, DER STANDARD, Printausgabe 24.6.2002)