Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Bulgarien wegen der Abschiebung eines staatenlosen Palästinensers ohne ausreichendes Asylverfahren verurteilt. Die Straßburger Richter wiesen die Regierung in Sofia am Donnerstag an, dem Kläger und seinen beiden Kindern insgesamt 17.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Außerdem muss die bulgarische Regierung die Gerichtskosten tragen. Der heute 45-Jährige war 1992 mit seiner Frau nach Bulgarien gekommen, wo seine Kinder geboren wurden. Er hatte in Sofia ein Fleischgeschäft. 1995 erhielt der Palästinenser eine ständige Aufenthaltserlaubnis. Mittlerweile hatte er begonnen, Koranunterricht zu erteilen. Wegen "illegaler religiöser Aktivitäten" wurde ihm die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Mit der Begründung, er stelle eine "Gefahr für nationale Interessen" dar, wurde er mit seiner Familie im Juli 1999 abgeschoben. Er hatte keine Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieses Vorgehen rügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als Verstoß gegen die Grundrechte auf Schutz des Familienlebens sowie der Sicherheit und Freiheit. Argumente wie die der "nationalen Sicherheit" oder des Terrorismus dürften nicht für willkürliche Entscheidungen ohne ausreichende gerichtliche Kontrolle missbraucht werden, heißt es in dem Urteil.(APA)