Ein Verfahren der Kommission wegen angeblicher Verletzung des EU-Vertrages könnte nach ergänzenden Informationen in letzter Konsequenz zu einer Klage gegen die Bundesrepublik vor dem EuGH führen. Das VW-Gesetz sieht vor, dass kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte besitzt, selbst wenn er mehr Aktien hat. Das Land Niedersachsen hält rund 18,5 Prozent der Stammaktien von VW und kann daher bisher nicht überstimmt werden. (APA)