Microsoft
"Unfair und schädlich für die Verbraucher"
Softwareriese im Kartellrechtsprozess nicht zu Kompromiss bereit - Windows-Code soll geheim bleiben
In der Schlussphase des
Kartellrechtsprozesses gegen Microsoft
ist der weltgrößte
Software-Konzern nicht zum Kompromiss bereit. Die Rechtsvertreter des
Unternehmens lehnten am Mittwoch in Washington jede Änderung einer
außergerichtlichen Einigung mit der Bundesregierung als unfair und
schädlich für die Verbraucher ab. Neun US-Bundesstaaten, denen die
Einigung nicht genügt, forderten die Richterin erneut auf, härtere
Auflagen zu verhängen.
Code
In ihren Schlussworten hoben sie als ihre wichtigste Forderung
hervor, dass der Konzern mehr Software-Codes preisgibt. Dies würde es
Konkurrenzfirmen erlauben, mit dem dominierenden
Windows-Betriebssystem zu arbeiten. Die Bundesstaaten reagierten
damit auf eine Bitte von Richterin Colleen Kollar-Kotelly an die
streitenden Parteien, ihre Forderungen nach Wichtigkeit geordnet
vorzulegen. Nach Auffassung von Prozessbeobachtern deutete sie damit
die Suche nach einer Kompromisslösung an.
Schroff
Microsoft-Anwalt John Warden beantwortete die Initiative der
Richterin mit einer schroffen Weigerung, die Einigung mit dem
US-Justizministerium zu ändern. Wenn das geschähe, würde der Konzern
viele der vereinbarten Regelungen wieder aufheben, drohte er der
Richterin, die rot anlief und schwach lächelte. Die Anwälte der neun
Staaten warfen Microsoft "rüpelhaftes Verhalten" vor. "Microsoft hat
es immer noch nicht begriffen, und Sie sind die einzige, ihm klar zu
machen, worum es geht", forderte der Vertreter der Bundesstaaten,
Brendan Sullivan, die Richterin auf. Eine endgültige Entscheidung im
vier Jahre dauernden Prozess wird in wenigen Monaten erwartet.
Kollar-Kotelly gab am Mittwoch keinen Hinweis auf den genauen
Zeitpunkt.
Mehr
Neun der ursprünglich 18 klagenden Bundesstaaten hatten die
Auflagen akzeptiert, denen das US-Bundesjustizministerium im
vergangenen November zustimmte. Die anderen neun wollen mehr. Einer
der Streitpunkte ist die enge Verknüpfung der Betriebssysteme und
verschiedener Programme, mit denen Microsoft mit anderen Anbietern
konkurriert. Nach Meinung der Kläger würden die Auflagen der
Bundesregierung den Softwaregiganten nicht daran hindern, seine
Monopolstellung weiter zum Nachteil der Konkurrenz auszunutzen. (APA/dpa)