Wien - Ab Jänner 2003 tritt das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 in Kraft, mit dem einige Änderungen für Unternehmer verbunden sein werden. Aufgegeben hat Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ) sein Bemühen um eine große Umsatzsteuerreform, mit welcher der betrugslastige Vorsteuerabzug für Unternehmer abgeschafft werden sollte. Das neue Gesetz ist der Vollzug einer EU-Richtlinie, die Österreich bereits ein Jahr vor dem "Muss-Termin" umsetzt. Die parlamentarische Beschlussfassung soll noch vor der Sommerpause erfolgen. Drei Schwerpunkte kennzeichnen das 2. Abgabenänderungsgesetz: Erweiterte Bestimmungen über die Form der Rechnungslegung zwischen Unternehmen, die Einführung von elektronischen Umsatzsteuervorausmeldungen und die Verlagerung der USt-Steuerpflicht im Bauwesen, von Subunternehmern zum jeweiligen Generalunternehmer. Die letztgenannte Bestimmung, die bereits mit 1. Oktober 2002 in Kraft treten soll, soll einen Umsatzsteuerschwund im Bauwesen eindämmen, indem Subunternehmer Vorsteuerabzüge geltend machen und vor Abführung von Umsatzsteuer an das Finanzamt die Firma stilllegen. UIUD-Nummer Alle Rechnungen, die zwischen Unternehmern ausgestellt werden, müssen künftig fortlaufend nummeriert sein und eine so genannte UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer) aufweisen, die bisher nur für grenzüberschreitende Lieferungen im EU-Binnenmarkt obligat war. Die UID-Nummer, die jedem Unternehmer verpasst wird, soll künftig auch im Internet abrufbar sein, womit die Identität eines Lieferanten anhand der Rechnung kontrolliert werden kann. Die Übereinstimmung der UID-Nummer mit dem Lieferanten ist vom Rechnungsempfänger zu überprüfen, der bei Unstimmigkeiten im Fall nicht abgeführter Umsatzsteuer dafür haftbar gemacht werden kann, sagte zur APA ein Experte aus der Wirtschaftskammer. Weiters sieht das neue Gesetz die Einführung elektronischer Umsatzsteuervorausmeldungen vor, was jedoch noch einer eigenen Verordnung bedarf. Die von Grasser gewünschte USt-Reform, mit der ab 2003 die Vorsteuerabzugsfähigkeit fallen sollte und wofür bereits konkrete Vorschläge ausgearbeitet waren, scheiterte am Einspruch der EU-Kommission, die einen Alleingang Österreichs ablehnte. Die Abschaffung der 13. USt-Vorauszahlung will Grasser in einem Steuerreformpaket 2003 unterbringen, heißt es. (APA)