Telekom
Handelsgericht Wien verurteilt Telekom Austria
Unerwünschte Werbeanrufe und vorbereitete Kündigungsschreiben sind verboten
Aggressive Werbestrategien der börsennotierten
Telekom Austria (TA) zur Rückgewinnung von abgewanderten Kunden haben
in den vergangenen Wochen am heimischen Markt für Überraschung
gesorgt. Unerwünschte Telefonanrufe der TA und der Einsatz von
vorbereiteten Schreiben zur Kündigung bei alternativen
Festnetzanbietern haben der TA nicht nur Beschwerden von der
Konkurrenz, sondern auch von mehreren Konsumenten eingebracht. Das
Handelsgericht Wien hat nun mittels einstweiliger Verfügung diese
Praktiken vorerst untersagt.Wettbewerbsbedingungen
Kläger im Verfahren war der alternative Anbieter Tele2.
Tele2-Geschäftsführer Norbert Wieser zeigte sich nach dem Urteil
zufrieden. "Auch der Marktbeherrscher Telekom Austria muss sich
fairen Wettbewerbsbedingungen unterwerfen", meinte Wieser in einer
Presseinformation.
Konkret verbiete das Gericht der TA, Konsumenten ohne deren
vorherige Zustimmung zu Werbezwecken anzurufen, um sie zum Wechsel in
Tarifmodelle der TA aufzufordern. Darüber hinaus werde dem
Ex-Monopolisten untersagt, Konsumenten unter Einsatz von bereits
vorbereiteten Kündigungsschreiben zur Vertragskündigung bei
alternativen Telekom-Anbietern zu bewegen, so Tele2 am Donnerstag in
einer Pressemitteilung.
TA weist die Kritik des Konkurrenten zurück
Die TA weist die Kritik des Konkurrenten zurück. Bei den
angewandten Werbemethoden handle es sich um adäquate
Direkt-Marketing-Maßnahmen. Außerdem habe die TA nicht mit derartigen
Methoden angefangen. "Wir schlagen jetzt lediglich mit den Mitteln
der Alternativen zurück", gab sich eine Sprecherin am Mittwoch
kämpferisch. Zu der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts
wollte die TA vorerst keine Stellungnahme abgeben. (APA)