Wien - Der Aufforderung von Justizminister Dieter Böhmdorfer an die Bankkunden, couragiert vorzugehen und den Klagsweg gegen die "Lombard-Banken" zu beschreiten, kann Christian Nowotny, Professor für Unternehmensrecht an der Universität Wien, nicht viel abgewinnen.Jeder Kreditkunde, der nach dem Urteil der EU-Kommission von seiner Bank Schadenersatz verlangt, weil er der Meinung ist, zu viel Zinsen bezahlt zu haben, müsste beweisen, dass dieser Mehraufwand mit den Absprachen der Banken im Rahmen des Lombard-Clubs zusammenhängt. Eine solche Beweisführung sei äußerst schwierig, der Erfolg einer Klage daher mehr als ungewiss. Nowotnys Resümee: "Ich würde niemandem raten, eine solche Klage einzubringen, umso weniger, als sie mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist." Würde der Prozess verloren, müsste der Kläger nicht nur seine eigenen Anwaltskosten übernehmen, sondern auch die der Bank. Und zusätzlich wäre eventuell ein Sachverständiger zu bezahlen. Musterklage geplant Der Verein für Konsumentenschutz (VKI) strebt gegen die Banken des Lombard-Clubs zur Klärung der Rechtslage einen Musterprozess an. Zuvor müsse aber noch abgeklärt werden, inwieweit sich aus den Zinsabsprachen ein konkreter Schaden für Kontoinhaber, Sparer oder Kreditnehmer ermessen lasse, sagte Peter Kolber vom VKI zum STANDARD. In einem ersten Schritt wolle der VKI sich bei der EU-Kommission um Akteneinsicht bemühen, um mehr über die Absprachen im Lombard-Club zu erfahren. Sobald ein konkreter Schaden definiert werden könne, soll in weiterer Folge über einen Musterprozess mit einem geschädigten Konsumenten gegen die Banken des Lombard-Clubs ein Schadenersatzprozess geführt werden. Abwarten Die Rechtsituation sei jedoch sehr schwierig, meint Kolber. Zur Prüfung von Schadenersatzforderungen von Verbrauchern gegen Banken aufgrund kartellrechtswidriger Absprachen sei es notwendig, dass man als Verbraucher einen konkreten Schaden und auch die Kausalität behaupten könne, erläuterte er. Das bedeute, dass man beweisen müsse, dass wegen einer Absprache ein Schaden entstanden sei. Den Konsumenten rät Kolber vorerst, den Musterprozess abzuwarten, vor allem, wenn man keine Rechtsschutzversicherung habe. Die Zeit dränge jedoch, zumal die Ansprüche innerhalb von drei Jahren verjähren. (gb, mimo, APA/DER STANDARD, Printausgabe, 18.6.2002)