Klagenfurt - Im Klagenfurter Prozess gegen den 82-jährigen Arzt Franz Wurst wegen Anstiftung zum Mord und mehrfachen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen belastete am Montag ein deutsches Gutachten den Angeklagten massiv. Der Münchner Universitätsprofessor für Pädologie, Joachim Walter, erklärte, dass einige der von Zeugen geschilderten Untersuchungen "bar jeder medizinischen Indikation" seien. Auch in den 60-iger Jahren gab es keine derartigen Therapien In Wursts Aufnahmen von Jugendlichen konnte der deutsche Gutachter keine medizinischen Auffälligkeiten an den Patienten wahrnehmen. Er meinte: "Auch intensive Nachforschungen ergaben keinen Grund für die von der Anklage als Porno-Bilder bezeichneten Fotos." Weiters erklärte Walter dem Gericht: "Hodenmassage gehörte auch in den 60er Jahren nicht zur kinderärztlichen Therapie." Sexualisierung ist Verletzung des Persönlichkeitsrechtes Laut Walter waren die Untersuchungen durch Wurst, wie sie Ex-Patienten als Zeugen schildern, sinnlos: Genitale Manipulationen, teilweise bis zum Samenerguss, sowie das angebliche Entblößen des Arztes stellten laut Gutachter und Anklage eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Patienten dar. Walter: "Dies stellt eine Sexualisierung der Untersuchung dar und ist als Bruch der Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Arzt abzulehnen." Schwerwiegendere Fälle hätten an zuständige Fachärzte überwiesen werden müssen Schwerwiegendere Fälle hätte der ehemalige Vorstand der Heilpädagogik am LKH Klagenfurt auf jeden Fall nicht nur in der Krankengeschichte eintragen, sondern auch an zuständige Fachärzte überweisen müssen, erklärte der Münchner. Außerdem hätte, so Walter weiter, eine Untersuchung am unbekleideten Patienten "sensibel und so rasch wie möglich" vorgenommen werden müssen. Er räumte lediglich ein: "Natürlich stehen bei Pubertierenden die Genitalien als Uhrzeiger der Entwicklung im Zentrum der Betrachtung." Wurst entgegnete, er habe niemals Hoden massiert, Erektionen der Patienten seien ungewollt passiert und die Grundlage für die Fotos wäre der Lehrstoff des Medizinstudiums im Jahr 1940 gewesen. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Der Gutachter soll dann zu den einzelnen Patientenaussagen Stellung nehmen. (APA)