Wien - Negativ beurteilt der Innsbrucker Strafrechtler Christian Bertel die Regierungsvorlage für die Reform des Vorverfahrens im Strafprozess: "Das ist keine Reform, sondern nur eine Reform-Imitation". Keiner der bestehenden Übelstände werde gelöst. Vielmehr sei zu befürchten, dass neue Übelstände dazukommen, z.B. bei der Untersuchungshaft, sagte Bertel im APA-Gespräch. "Viel zu schwach" sei der Staatsanwalt, der laut dem Entwurf das Vorverfahren leiten soll. "Der Staatsanwalt wird zur effektiven Kontrolle der Polizei ebenso wenig im Stande sein wie heute in den Vorerhebungen. Er wird nur formal die Leitung des Vorverfahrens und mehr Verantwortung haben, inhaltlich werden ihm seine Kompetenzen ausgehöhlt", meinte Bertel. Dafür habe sich "die Polizei ganz schön bedient". "Nur Retuschen" Die Regierungsvorlage bringe "nur Retuschen" zum Begutachtungsentwurf und sogar einige Verschlechterungen. Eine "Retusche" sei, dass Aufträge des StA an die Polizei nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich erfolgen können - wobei sie aber auf Antrag der Polizei schriftlich begründet werden müssen. "Dem StA wird die Ausübung der Verfahrensleitung leichter gemacht, aber nur wenn die Polizei einverstanden ist." Hinter den Erstentwurf zurückgegangen sei man z.B. in dem Punkt, dass die Polizei nur mehr alle drei Monate - ursprünglich waren es zwei - dem StA berichten muss. Einen "beträchtlichen Schritt hinter das geltende Recht zurück" sieht Bertel bei den ergänzenden Ermittlungen durch das Gericht: Zwar werde - wie heute der Untersuchungsrichter - auch der StA selbst ermitteln können. "Aber es gibt keine Verpflichtung dazu." Und dies, kritisiert Bertel scharf, nicht einmal dann, wenn ein Polizist im Verdacht steht, einen U-Häftling misshandelt zu haben. Derzeit müsse dann jedenfalls der U-Richter ermitteln - "künftig wird das wieder im Schoß der Polizei bereinigt werden". Beschuldigten-Rechte Keine Verbesserungen bringe die Reform bei den Beschuldigten-Rechten. Die vom Minister gepriesene durchgängige Beschwerdemöglichkeit gegen Handlungen der Polizei und des Staatsanwaltes beim Richter werde"ein ziemlich zahnloses Instrument bleiben". Nach einem Einspruch z.B. wegen vorenthaltener Akteneinsicht werde es wohl mindestens 14 Tage dauern, bis der Richter entscheidet. "Der Beschuldigte wird wenig Lust haben, so viel Zeit und Geld in einen Anwalt - den wird er wegen der Formerfordernisse brauchen - zu investieren, für eine richterliche Entscheidung, die eh zu spät kommt." Ebenfalls keine Verbesserung sieht Bertel bei der Situation des Beschuldigten im Polizeigewahrsam. Zwar darf nach dem Entwurf der Beschuldigte von Beginn an mit dem Verteidiger sprechen. Aber das Erstgespräch werde prinzipiell überwacht - und könne in besonders begründeten Fällen auf allgemeine Rechtsbelehrung beschränkt werden. Zudem müsse ein Verhafteter erst nach vier Tagen dem Richter vorgeführt werden. Österreich liege hier weit hinter anderen Ländern zurück: "In Deutschland muss ein Verhafteter am nächsten Tag dem Richter vorgeführt werden. Dort wird in Gegenwart eines Verteidigers verhandelt." In Österreich sei die Haftverhandlung schon derzeit nur eine "Scheinverhandlung". U-Haft-Verschlechterungen Deutliche Verschlechterungen fürchtet Bertel bei der U-Haft: Der Richter solle künftig nur auf Grund des Materials, das ihm der StA vorlegt, über die Verhängung entscheiden. Im Gegensatz zu heute habe er keine Möglichkeit, ergänzend zu ermitteln oder von der Polizei weitere Auskünfte zu verlangen. "Er hat nur mehr die Wahl, entweder das, was der StA ihm vorgelegt hat, zu fressen und Haft zu verhängen oder Nein zu sagen. Einem Richter, der sich nicht blamieren will, kann man eigentlich nur empfehlen, U-Haft zu verhängen", fürchtet Bertel ein Steigen der U-Haft-Zahlen. Verabsäumt worden sei, so Bertel, das dringende Problem der Verfahrenshilfe zu lösen. Die große Mehrzahl der Beschuldigten könne sich keinen Anwalt leisten. Und der im Zuge der Verfahrenshilfe gestellte Anwalt werde nur pauschal bezahlt - weswegen "viel zu wenig Rechtsanwälte dem Richter entschieden entgegen treten". (APA)