"Auch ein Politiker kann nicht vogelfrei sein", stellte Richterin Nathalie Frohner Donnerstag im Wiener Landesgericht fest. Weil ihrer Ansicht nach das Buch "Unsere Klestils" von Erich Hofbauer in mehreren Punkten die Persönlichkeitsrechte von Bundespräsident Thomas Klestil verletzt bzw. verletzt hat, wurde der Verlag, bei dem der Bestseller erschienen ist, zu einer Rekord verdächtigen Entschädigung verurteilt: Das Gericht verhängte eine Buße von 20.000 Euro. Der Verlag hat auch die Verfahrenskosten zu tragen.Nicht rechtskräftig Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Edwin Morent meldete dagegen volle Berufung an. Sein Kollege Gottfried Korn, der Klestil vertritt, tat dasselbe: Ihm erscheint die Höhe der Strafe zu gering. "Das Ziel des Buches ist es, das höchste Amt der Republik anzupatzen", meinte Korn. Hofbauer habe "Anthrax-Journalismus" betrieben. "Hier wird Gift eingekauft und an eine breite Öffentlichkeit versandt", bemerkte er zum Anwalt des Verlags. Bundespräsident Thomas Klestil sei durch zwei Passagen in Erich Hofbauers Buch "Unsere Klestils" bloßgestellt worden, stellte Richterin Nathalie Frohner fest. Konkret gemeint war damit einerseits die darin wiedergegebene Behauptung, Klestil habe vor der Auflösung seiner ersten Ehe seine nunmehrige Ehefrau Margot Klestil-Löffler zu einer Abtreibung in den Niederlanden genötigt. Der zweite Punkt betraf Mutmaßungen über Klestils angeblich "kränkelnde Gesundheit". Dadurch wurden nach Ansicht des Gerichts Umstände aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich Klestils erörtert, die dem Tatbestand der üblen Nachrede mehr als nur nahe kamen. "Ein schwer wiegender Verstoß", sagte die Richterin, die deswegen bei der Strafbemessung sogar über die die im Medienrecht an sich vorgesehene Wertgrenze hinausging. Das ist möglich, wenn eine inkriminierte Textstelle "besonders schwer wiegende Auswirkungen" hat. "Keine Notwendigkeit" Der Wahrheitsbeweis wurde gar nicht zugelassen: Die gegenständlichen Behauptungen beträfen den höchstpersönlichen Lebensbereich und stünden in keinem Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben, so die Richterin. "Es hat keine Notwendigkeit gegeben, diese Dinge wieder an die Öffentlichkeit zu zerren", erklärte sie. Die gerüchteweise kolportierte Abtreibung war 1996 erstmals Gegenstand von Spekulationen gewesen. Der Sprecher des Bundespräsidenten, Hans Magenschab berichtete, der Autor Erich Hofbauer und der Iberia-Verlag seien auch bereits zu rund 385.000 Euro verurteilt worden, weil sie gegen Einstweilige Verfügungen verstoßen hätten. Damit war der Verkauf und Vertrieb von Ausgaben mit ehrenrührigen Äußerungen untersagt worden. Insgesamt seien bereits 31 Exekutionen bewilligt worden. Unabhängig davon prüft die Staatsanwaltschaft Wien von Amts wegen, ob gegen Hofbauer ein Verfahren wegen Beleidigung des Bundespräsidenten einzuleiten ist. Wie am Donnerstag zu erfahren war, hat der zuständige Staatsanwalt den Vorhabensbericht schon abgeschlossen. Ob er genehmigt wird, soll in den kommenden Tagen im Justizministerium entschieden werden. (APA)