Wien - Die Zahl der geringfügig Beschäftigten hat im Mai mit 214.845 einen neuen Rekordwert erreicht. Konkret waren 61.571 Männer und 153.274 Frauen geringfügig beschäftigt, geht aus den jüngsten Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger hervor. Dazu kommen noch 25.731 so genannte Freie Dienstverträge im Mai. Hier lautet die Aufteilung 12.501 Frauen und 13.230 Männer. Die/der Freie DienstnehmerIn gilt in der Sozialversicherung zwar als UnselbstständigEr, aber in allen anderen Bereichen als SelbstständigEr. Das heißt, im steuerlichen Bereich ist sie/er einkommenssteuerpflichtig, im Arbeitsrecht gelten überhaupt keine Normen, sie/er hat keinen Urlaubsanspruch, keinen Abfertigungsanspruch und keinen Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall. 1998 wurden geringfügig Beschäftigte in die Sozialversicherung aufgenommen. Sie können selbst entscheiden, ob sie Sozialversicherungsbeiträge bezahlen wollen oder nicht. Für die/den DienstgeberIn ist die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen dann Pflicht, wenn sie/er mehrere geringfügig Beschäftigte angestellt hat, die zusammen mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 296 Euro/4.076 Schilling) verdienen. (APA)