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Nach dem Ausschluss der letzten Mannesmann-Aktionäre aus der Vodafone AG droht ein jahrelanges gerichtliches Nachspiel. Das von Kleinaktionären angekündigte Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung von 217,92 Euro pro Aktie könne mehrere Jahre dauern, sagte der Anwalt der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Marc Tüngler, am Mittwoch in Düsseldorf. Eine außerordentliche Hauptversammlung hatte am späten Dienstagabend mit 99,91 Prozent für das Hinausdrängen der rund 4.000 Aktionäre gestimmt. Die Vodafone AG erhöht damit ihren Gesellschaftsanteil von 99,6 auf 100 Prozent. Neues Verfahren erst seit heuer möglich Die Vodafone AG, Tochter des britischen Mobilfunkriesen Vodafone, zahlt für die noch im Umlauf befindlichen 1,9 Mill. Aktien insgesamt rund 430 Mill. Euro. Das im neuen Aktiengesetz verankerte so genannte Squeeze Out erlaubt Mehrheitsaktionären mit einem Anteil von mehr als 95 Prozent, die Restbestände von Kleinaktionären per Barabfindung herauszudrängen. Dieses Verfahren ist in Deutschland erst seit Beginn dieses Jahres möglich. Die seit 1907 notierte Mannesmann AG wird mit der Verdrängung vom Börsenzettel gestrichen, der Eintrag des einstigen Industrie-Giganten wird aus dem Handelsregister gelöscht. Der Chef der britischen Konzernmutter Vodafone, Chris Gent, begrüßte das Votum. Durch den Wegfall der Börsennotierung und der Hauptversammlungen würden jährlich mehr als eine Mill. Euro eingespart. Integration nun abgeschlossen Die Integration der früheren Mannesmann AG sei nun abgeschlossen. Nach Ansicht von Gent ist die Höhe der Barabfindung angemessen. Diese berechne sich nach dem heutigen Unternehmenswert von 103 Mrd. Euro plus einer garantierten Dividende. Die DSW wies die Barabfindung als zu niedrig zurück. Ihren Spitzenwert hatte die Mannesmann-Aktie im Februar 2000 erreicht. Damals war der Kurs kurz vor der Übernahme durch Vodafone auf fast 350 Euro geklettert. Kleinaktionäre empört Empört zeigten sich Kleinaktionäre, dass der Vodafone-Vorstand die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen frühere Vorstände und Aufsichtsräte bei Mannesmann nicht auf die Tagesordnung gesetzt hatte. Die Gremien, in denen auch der heutige Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und IG-Metall-Vorsitzender Klaus Zwickel saßen, hatten bei der Übernahme Abfindungen in einer Größenordnung von etwa 102 Mill. Euro genehmigt. Allein der damalige Mannesmann-Chef Klaus Esser soll 30,6 Mill. Euro bekommen haben. Die Staatsanwälte prüfen, ob es sich um Bestechungsgelder gehandelt haben könnte, mit denen der Widerstand des Managements gegen die Übernahme gebrochen werden sollte.(APA/dpa)