Wien - Es ist- endlich - wieder so weit: In Teilen Wiens sind die Gastgärten wieder bis Mitternacht geöffnet. Möglich macht dies eine Regelung mit der eindrucksvollen Bezeichnung "Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über die Gewerbeausübung in Gastgärten im Jahr 2002". Darin werden die Gebiete mit 24-Uhr-Sperrstunde aufgelistet. Der nächtliche Freiluftgenuss ist rechtlich penibel geregelt. Demnach sehen die Bestimmungen für Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, Folgendes vor: Die "normalen" Öffnungszeiten solcher Areale sind 8.00 bis 22.00 Uhr, im Sommer, genauer zwischen 15. Juni und 15. September, prinzipiell von 8.00 bis 23.00 Uhr - außer in den gesondert ausgewiesenen Gebieten. Unter freiem Himmel sitzen darf man im 1., 10. und 14. Bezirk sowie Teile der Bezirke 4, 5, 6, 7 und 11. "Nach vielen Gesprächen haben wir eine konsumentenfreundliche Lösung zum längeren Offenhalten der Schanigärten auf öffentlichem Grund gefunden", zeigte sich Konsumentenschutzstadträtin Renate Brauner (S) am Mittwoch in einer Aussendung erfreut. Mit der nun vorliegenden Regelung werde sowohl den Wünschen der Gäste als auch den berechtigten Forderungen der Anrainer entsprochen. (APA)