Bellen in der Öffentlichkeit ist erlaubt - auch für Menschen. Mit diesem Urteil gab ein Gericht in Norwegen einem Familienvater Recht, der seine quengelnden Kinder auf dem Heimweg von einem Abendessen mitten in Oslo mit Hundebellen aufheitern wollte. "Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte nachts in der Öffentlichkeit gebellt hat", hieß es in dem am Dienstag in den Medien verbreiteten Urteil. "Das Gericht bezweifelt jedoch, dass das Bellen so laut war, dass es als Ruhestörung gelten konnte." Ein Anrainer hatte den Gerichtsangaben zufolge die Polizei gerufen, nachdem er das Bellen in der Mainacht vernommen hatte. Die Beamten nahmen daraufhin den 57 Jahre alten Familienvater wegen Ruhestörung, Trunkenheit und Vernachlässigung seiner Kinder fest. Die beiden ihn begleitenden Kinder, sieben und neun Jahre alt, wurden den Behörden übergeben, während Papa die Nacht bei der Polizei verbrachte. Auch für Vernachlässigung der Kinder fand das Gericht nun keine Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Der Mann habe gebellt, um seine Kinder abzulenken, nachdem diese gestritten hatten und das jüngere in Tränen ausgebrochen war. (APA/AP)