Wien - Dialysepatienten sind ausgenommen. Herzschrittmacher-Träger nicht, obwohl sie regelmäßig in speziellen Schrittmacherambulanzen zur technischen Prüfung ihrer Geräte erscheinen müssen. Chemotherapie-Bedürftige stehen auf der Liste der Ausnahmen. Taubstumme, die auf Taubstummenambulanzen angewiesen sind, nicht. Auch Multiple Sklerose-Patienten, Diabetes- oder AIDS- Kranke müssen für die Behandlung in einer Ambulanz zahlen: Mit Überweisung 10,9 Euro, ohne 18,17 Euro. Die einigermaßen selektive Liste mit Ausnahmen von der Ambulanzgebühr könnte jener juristische Fallstrick sein, in dem sich die Regierung mit dem Gesetz verheddern könnte. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät dieser Tage über die im April 2001 eingeführte Gebühr. Auf Antrag der SPÖ prüfen die Höchstrichter, ob die Ambulanzgebühr verfassungswidrig ist. Bereits im April 2001 wurde sie wegen formaler Fehler aufgehoben. Für einen juristischen Schwachpunkt hält auch der Vizedirektor der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, Hans Popper, "die Auswahl der Ausnahmen". Die Höchstrichter könnten das als "sachlich nicht gerechtfertigt" erkennen, sagte Popper. Der von der Regierung erhoffte Lenkungseffekt hin zu niedergelassenen Ärzten sei nicht eingetreten, so Popper im Standard-Gespräch. 85 Prozent der Ambulanzbesucher würden von ihrem Arzt überwiesen, die restlichen 15 Prozent hätten - zeitlich oder örtlich - keine Alternative zur Ambulanz. Entsprechend groß sei der Unmut über die Vorschreibungen. Alleine in Oberösterreich haben bis jetzt 25.600 Versicherte einen aufschiebenden Bescheid gegen die Gebührenvorschreibung beantragt, österreichweit waren es für 2001 (ab April) 36.967 heißt es aus der Wiener Gebietskrankenkasse. Sollte der VfGH die Gebühr aufheben, müssen diese Versicherten nicht nachzahlen. Popper rechnet nach Vorliegen des VfGH-Erkenntnisses mit 65.000 oberösterreichischen Bescheiden gegen Ambulanzgebühr. Für 2001 wurden österreichweit 1.392.754 Vorschreibungen über 30.290.055 Euro ausgeschickt. Drei Viertel der Patienten bezahlten. (Lisa Nimmervoll/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 11. Juni 2002)