Inland
Causa Gaugg: Khol sieht Unvereinbarkeit gegeben
Gegen verfassungsrechtliche Unvereinbarkeitsregelung
Wien - ÖVP-Klubobmann Andreas Khol ist wie auch sein
Parteichef Bundeskanzler Wolfgang Schüssel der Meinung, dass die
Funktion des Vize-Generaldirektors der Pensionsversicherungsanstalt
mit dem Mandat des FP-Abg. Reinhart Gaugg unvereinbart ist. Eine von
der FPÖ nun angebotene Unvereinbarkeitsregelung, die alle
Sozialpartner- und Sozialversicherungsfunktionäre aus dem Parlament
ausschließt, lehnte Khol Montag in einer Pressekonferenz ab. Eine solche verfassungsrechtliche Unvereinbarkeit "würde an
einigen Grundprinzipien des Rechtsstaates rütteln", meinte Khol.
Außerdem verwies er darauf, dass eine Verfassungsmehrheit nicht zu
Stande käme, weil SPÖ und Grüne "Sozialpartner raus"-Regelungen
ablehnen.
Khol verwies darauf, dass die ÖVP die Trennung von Parlament und
Sozialpartnerschaft freiwillig schon durchgezogen habe: Alle
Spitzenfunktionäre der Wirtschaftskammer, des Wirtschaftsbundes, aus
dem Landwirtschaftsbereich oder von der Industriellenvereinigung
seien schon "ausgestiegen". Und bei ÖVP-Abg. Karl Donabauer, der
Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ist, sei das etwas
anderes: Donabauer sei im Gegensatz zu Gaugg kein Angestellter,
sondern ein gewählter Funktionär. Sozialversicherungsangestellte habe
die ÖVP nicht mehr im Klub. (APA)