Wien - ÖVP-Klubobmann Andreas Khol ist wie auch sein Parteichef Bundeskanzler Wolfgang Schüssel der Meinung, dass die Funktion des Vize-Generaldirektors der Pensionsversicherungsanstalt mit dem Mandat des FP-Abg. Reinhart Gaugg unvereinbart ist. Eine von der FPÖ nun angebotene Unvereinbarkeitsregelung, die alle Sozialpartner- und Sozialversicherungsfunktionäre aus dem Parlament ausschließt, lehnte Khol Montag in einer Pressekonferenz ab. Eine solche verfassungsrechtliche Unvereinbarkeit "würde an einigen Grundprinzipien des Rechtsstaates rütteln", meinte Khol. Außerdem verwies er darauf, dass eine Verfassungsmehrheit nicht zu Stande käme, weil SPÖ und Grüne "Sozialpartner raus"-Regelungen ablehnen. Khol verwies darauf, dass die ÖVP die Trennung von Parlament und Sozialpartnerschaft freiwillig schon durchgezogen habe: Alle Spitzenfunktionäre der Wirtschaftskammer, des Wirtschaftsbundes, aus dem Landwirtschaftsbereich oder von der Industriellenvereinigung seien schon "ausgestiegen". Und bei ÖVP-Abg. Karl Donabauer, der Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ist, sei das etwas anderes: Donabauer sei im Gegensatz zu Gaugg kein Angestellter, sondern ein gewählter Funktionär. Sozialversicherungsangestellte habe die ÖVP nicht mehr im Klub. (APA)