Wien - Die neue EU-Altauto-Richtlinie, die in den nächsten
Monaten in österreichisches Recht umgesetzt wird, wird die Kosten für
die Entsorgung alter Kraftfahrzeuge etwa verdoppeln, die faktisch auf
den österreichischen Konsumenten zukommenden Kosten für die
Beseitigung seines Altautos könnten sich fast verfünffachen. Dies
geht aus Prognosen hervor, die der Entsorgungsexperte Franz Neubacher
am Freitag bei einer Pressekonferenz der Wirtschaftskammer (WKÖ)
präsentiert hat. WKÖ-Umweltexperte Stephan Schwarzer forderte das
Umweltministerium auf, die Umsetzung des neuen EU-Rechts möglichst
praxisnah, unbürokratisch und und mit einem "sinnvollen
Kosten-Nutzen-Verhältnis" zu gestalten.
Wie stark das neue System die Kosten für die Entsorgung/Verwertung
in die Höhe treiben wird, hängt laut Neubacher wesentlich davon ab,
welche genauen Bestimmungen das Umweltministerium etwa für den
Transport der Altautos von der Annahmestelle bis zum
Shredder-Betrieb, für die Demontage/Aufbereitung sowie für die
bürokratischen Prozeduren macht. Derzeit ist das Recycling alter
Autos im Rahmen einer seit zehn Jahren geltenden freiwilligen
Vereinbarung zwischen Kfz-Wirtschaft und Abfallverwertern geregelt.
Die Entsorgungskosten pro Altfahrzeug betragen heute durchschnittlich
etwa 130 Euro. Durch die Vorgaben der EU-Richtlinie würden sie bis
2006 gemäß der Modellrechnung auf etwa 260 Euro ansteigen.
Explodierende Ausgaben
Geradezu explodieren könnten laut Neubacher die tatsächlich auf
die Konsumenten zukommenden Aufwendungen - also die Entsorgungskosten
abzüglich des verbleibenden Materialwerts. Derzeit müssen im Schnitt
netto etwa 33 Euro für die Entsorgung gezahlt werden, in vier Jahren
werden es gemäß der Prognose rund 185 Euro sein - also um etwa 150
Euro mehr. Die große Unbekannte dabei ist freilich die Entwicklung
der Preise für die durch das Recycling gewonnenen Rohstoffe. Ab 2007
müssen die Importeure zwar alle Fahrzeuge ihrer Marke kostenlos
zurücknehmen, auch wenn der Altautobesitzer bei ihnen keinen neuen
Wagen kauft. Die Autohersteller/Importeure - so steht zu erwarten -
werden die auf sie zukommenden Zusatzkosten aber auf die Konsumenten
überwälzen.
Die vorliegende EU-Altauto-Richtlinie hätte in allen 15
Mitgliedsstaaten eigentlich bis 21. April 2002 in nationales Recht
umgesetzt werden müssen - tatsächlich ist das bisher aber nur in
Deutschland der Fall. In Österreich liegt ein Begutachtungsentwurf
des Ministeriums vor, dessen In-Kraft-Treten für 1. Juli geplant war.
Es sei aber erst für Anfang 2003 damit zu rechnen, meinte Schwarzer.(APA)