Die Mitnahme der eigenen Rufnummer - samt Vorwahl - beim Wechsel eines Anbieters im Mobilfunk kommt spätestens am 25. Juli 2003. Bis dann müsse eine entsprechende EU-Richtlinie auch in Österreich umgesetzt werden. "Es geht nicht mehr um das 'Ob', sondern nur mehr um das 'Wie'", sagte der Geschäftsführer des deutschen wissenschaftlichen Instituts für Kommunikationsdienste (WIK), Ulrich Stumpf in Wien. Schlusslicht Österreich Europaweit sei die so genannte Nummernportabilität im Mobilfunk schon in den meisten Ländern umgesetzt oder zumindest in Planung. Nur in Finnland, Frankreich und Österreich gebe es noch keine konkreten Pläne. In jenen Ländern, wo die Nummernmitnahme bereits möglich sei, liege die "Portierungsrate" derzeit bei zwei bis drei Prozent. Die Tendenz sei aber steigend. In Hongkong etwa, wo die Überführung der eigenen Nummer ins neue Netz bereits binnen ein bis zwei Tagen abgewickelt werden kann, nehmen schon 42,4 Prozent der Kunden dieses Angebot in Anspruch, sagt der Professor. Die "Kleinen" freuen sich Auf positive Resonanz stößt Stumpf mit seinem Kommentar naturgemäß beim derzeit kleinsten österreichischen Mobilfunker tele.ring und beim Konkurrenten Hutchison 3G , der noch vor dem Markteintritt steht. tele.ring-Chef Hubertus Hofkirchner erhofft sich von der mobilen Nummernportabilität "faireren und gleicheren Wettbewerb". Kontorverse zwischen "Platzhirschen und Neulingen" Gleichzeitig erwartet Hofkirchner in der Diskussion eine "Kontorverse zwischen Platzhirschen und jenen Anbietern, die neu in den Mobilfunkmarkt eingetreten sind". Schon im Festnetz, wo die Nummernportabilität seien die Netzbetreiber alleine zu keiner gemeinsamen Lösung gekommen, betonte Hutchison 3G-Technikchef Berthold Thoma. Beide Anbieter appellieren daher an den Telekom-Regulator und an die Politik, dass - wenn die Mobilfunker selbst bis 1. Dezember keine Lösung finden - die Nummernportabilität mittels eines Schlichtungsverfahrens oder einer Verordnung festgesetzt werde. "Wenn die Politik sich ruhig verhält, verhält sie sich ganz klar zu Gunsten der etablierten Netzbetreiber", betont Thoma. Innerhalb von 48 Stunden Im neuen Telekom-Gesetz (TKG) solle außerdem verankert werden, dass die Überführung der Rufnummer binnen 48 Stunden zu erfolgen habe und dass die Zeitdauer, in der der Kunde nicht telefonieren könne, maximal zwei Stunden betragen dürfe. Die gesamte Abwicklung des Verfahrens müsse der Kunde außerdem beim neuen Betreiber veranlassen können. Keine Kosten für den Kunden Außerdem dürfe dem Kunden keine "Portiersteuer" aufgebrummt werden. Die Kosten müssten die Mobilfunker selbst tragen, so Hofkirchner. Den Aufwand pro Betreiber schätzt der tele.ring-Chef auf einen niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Betrag im Jahr. Geschäftskunden Nutzen werden die neue Möglichkeit der Nummernmitnahme im Mobilfunk nach Einschätzung des Wissenschaftlers vor allem Geschäftskunden. "Gerade das sind aber die attraktiven Kunden mit besonderer Bedeutung für die Mobilfunker", so Stumpf. Mobilkom nicht begeistert Eine Ablehnende Haltung zeigt die Mobilkom gegenüber der Rufnummernportabilität. Abgesehen von den hohen Umstellungskosten, sei keine Tariftransparenz für Kunden vorhanden, meinte dazu mobilkom-Regulierungsexperte Alexander Zuser. Bisher sei für den Kunden aufgrund der Vorwahl klar gewesen, in welches Netz er telefoniert. Wechselt in Zukunft jemand den Betreiber unter Beibehaltung der kompletten Nummer, könne das bei "ahnungslosen Anrufern zu bösen Überraschungen führen". mobilkom-Chef Boris Nemsic warnte im Falle der Rufnummernportabilität vor einer Beschränkung der eigenen Dienste. Als Minimalforderung müssten alle technischen Probleme gelöst sein, bevor es zu dieser Maßnahme komme. (apa/pte)