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Foto: APA/Yoshikazu Tsuno
Für internationales Aufsehen in der Elektroindustrie hat am Mittwoch ein Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) im Streit um Markennamen "Walkman" gesorgt. Schon Anfang des Jahres hat der OGH entschieden, dass der weltgrößte Hersteller von Unterhaltungselektronik, die Firma Sony , künftig in Österreich den Begriff "Walkman" nicht mehr allein für sich beanspruchen darf. Auch internationale Bedeutung Nun könnte das Urteil nach Auffassung von Rechtsexperten auch über die Grenzen der Alpenrepublik hinaus Bedeutung erlangen, da das österreichische Markenrecht schon der entsprechenden EU-Richtlinie entspricht, meldete die französische Nachrichtenagentur Agence France Press (AFP) am Mittwoch. Rechtsstreit seit 1994 Auslöser des Verfahrens war eine Klage des Weltkonzerns gegen den kleinen Wiener Elektrodiskonter und Großhändler Timetron aus dem Jahre 1994. Sony hatte damals geklagt, weil die Firma Timetron in ihrem Katalog Kassettenabspielgeräte unter dem Namen "Walkman" verkauft hatte. Mit dem Urteil stellte der OGH für Österreich fest, dass "Walkman" ein offiziell anerkanntes Wort des täglichen Sprachgebrauchs und damit keine geschützte Marke sei. "Walkman" wurde umgangssprachlich "Umgangssprachlich hat sich das Wort Walkman rasch nach der Markteinführung des neuen Produkts als allgemeine Bezeichnung für tragbare Kassettenrecorder mit Kopfhörern eingebürgert und fand schon 1986 im deutschen Sprachraum unter dieser und ähnlicher Definition Eingang in Wörterbücher", so der OGH in seiner Urteilsbegründung. Der Sony-Konzern erklärte am Mittwoch in Tokyo in einem kurzen Statement, dass der Begriff "Walkman" eine registrierte Trademark von Sony sei und sicherlich kein gängiger Name, der von jedem benützt werden könne. "Das Urteil stellt uns sicherlich nicht zufrieden. Wir werden weiterhin einen Weg suchen, um den Namen rechtlich zu schützen", so die Stellungnahme. Ein "bahnbrechendes Urteil" Der siegreiche Beklagte Laszlo Zelmanovics, Geschäftsführer von Timetron, hingegen spricht von einem "bahnbrechenden Urteil". "Von nun an gehört der Begriff Walkman der Allgemeinheit", sagte Zelmanovics am Mittwoch zur APA. Pro Jahr verkauft die Firma Timetron, die in Wien mit zwei Filialen unter dem Namen "Timbi" präsent ist, rund 100.000 Walkmans. Insgesamt setzt die Firma jährlich rund 40 Mill. Euro um. Zum Vergleich: Der Umsatz von Sony betrug 2001/02 (Ende 31. März) 2,644 Billionen Yen, umgerechnet 22,7 Mrd. Euro. Sony hatte Timetron auf rund 350.000 Euro Schadenersatz, auf die Vernichtung aller Kataloge und auf eine Entschädigung für jedes einzelne unter dem Namen "Walkman" verkaufte Kassettengerät geklagt. "Wenn wir nicht gewonnen hätten, wären wir heute pleite", so Zelmanovics.(APA)