Sony verliert Markenrecht auf "Walkman" in Österreich
Wiener Elektro-Diskonter siegt gegen Weltkonzern - Urteil des österreichischen OGH könnte internationale Folgen haben
Redaktion
,
Für internationales Aufsehen in der Elektroindustrie
hat am Mittwoch ein Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) im Streit
um Markennamen "Walkman" gesorgt. Schon Anfang des Jahres hat der OGH
entschieden, dass der weltgrößte Hersteller von
Unterhaltungselektronik, die Firma
Sony
, künftig in Österreich den Begriff "Walkman"
nicht mehr allein für sich beanspruchen darf.
Auch internationale Bedeutung
Nun könnte das Urteil nach Auffassung von Rechtsexperten auch über
die Grenzen der Alpenrepublik hinaus Bedeutung erlangen, da das
österreichische Markenrecht schon der entsprechenden EU-Richtlinie
entspricht, meldete die französische Nachrichtenagentur Agence France
Press (AFP) am Mittwoch.
Rechtsstreit seit 1994
Auslöser des Verfahrens war eine Klage des Weltkonzerns gegen den
kleinen Wiener Elektrodiskonter und Großhändler Timetron aus dem
Jahre 1994. Sony hatte damals geklagt, weil die Firma Timetron in
ihrem Katalog Kassettenabspielgeräte unter dem Namen "Walkman"
verkauft hatte. Mit dem Urteil stellte der OGH für Österreich fest,
dass "Walkman" ein offiziell anerkanntes Wort des täglichen
Sprachgebrauchs und damit keine geschützte Marke sei.
"Walkman" wurde umgangssprachlich
"Umgangssprachlich hat sich das Wort Walkman rasch nach der
Markteinführung des neuen Produkts als allgemeine Bezeichnung für
tragbare Kassettenrecorder mit Kopfhörern eingebürgert und fand schon
1986 im deutschen Sprachraum unter dieser und ähnlicher Definition
Eingang in Wörterbücher", so der OGH in seiner Urteilsbegründung.
Der Sony-Konzern erklärte am Mittwoch in Tokyo in einem kurzen
Statement, dass der Begriff "Walkman" eine registrierte Trademark von
Sony sei und sicherlich kein gängiger Name, der von jedem benützt
werden könne. "Das Urteil stellt uns sicherlich nicht zufrieden. Wir
werden weiterhin einen Weg suchen, um den Namen rechtlich zu
schützen", so die Stellungnahme.
Ein "bahnbrechendes Urteil"
Der siegreiche Beklagte Laszlo Zelmanovics, Geschäftsführer von
Timetron, hingegen spricht von einem "bahnbrechenden Urteil". "Von
nun an gehört der Begriff Walkman der Allgemeinheit", sagte
Zelmanovics am Mittwoch zur APA.
Pro Jahr verkauft die Firma Timetron, die in Wien mit zwei
Filialen unter dem Namen "Timbi" präsent ist, rund 100.000 Walkmans.
Insgesamt setzt die Firma jährlich rund 40 Mill. Euro um. Zum
Vergleich: Der Umsatz von Sony betrug 2001/02 (Ende 31. März) 2,644
Billionen Yen, umgerechnet 22,7 Mrd. Euro.
Sony hatte Timetron auf rund 350.000 Euro Schadenersatz, auf die
Vernichtung aller Kataloge und auf eine Entschädigung für jedes
einzelne unter dem Namen "Walkman" verkaufte Kassettengerät geklagt.
"Wenn wir nicht gewonnen hätten, wären wir heute pleite", so
Zelmanovics.(APA)
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