Die Bundesregierung will die Verbraucher besser vor Betrug bei der Nutzung von 0190-Nummern schützen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine Änderung der Kundenschutzverordnung im Telekommunikationsgesetz. Damit sollen Nutzung und Abrechnung von Verbindungen über die 0190-Nummern transparenter werden. Verbraucher müssen hingewiesen weden Der Verbraucher muss künftig in der Telefonrechnung darauf hingewiesen werden, dass er die Zahlung von Gebühren für diese Nummern verweigern kann. Die Deutsche Telekom und andere Netzbetreiber ziehen die Gebühren derzeit für diese Nummern ein und reichen sie an die eigentlichen Anbieter weiter. Verbraucherschützer klagen, dass aber etwa Internet-Nutzer häufig unbemerkt ein Programm zur Einwahl ins Netz über die 0190 auf ihren Computer gespielt bekommen. Die Einwahl über die 0190 ist wesentlich teurer als normale Ortsgespräche. Die Kosten liegen zwischen 0,35 Euro und 1,60 Euro die Minute. Telekom und Verbraucherschützer werten Regelung positiv Eine Sprecherin der Verbraucherschutz-Zentrale Nordrhein-Westfalen nannte die geplanten Neuregelungen einen positiven Schritt. Man hätte aber die Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation stärker in die Kontrolle einbeziehen sollen. Sie vergibt die Nummern, mit denen Sonderdienste abgerufen werden können. Ein Telekom-Sprecher sagte, die Verordnung könne mehr Rechtssicherheit auch für die Unternehmen bringen. Sie hätten bisher nicht gegen die Anbieter von 0190-Nummern vorgehen können. Es müsse aber noch ein paar Präzisierungen geben, etwa in welchem Fall eine Nummer abgeschaltet werden muss. Nummer soll entzogen werden können Dem Kabinettsbeschluss zufolge soll betrügerischen Anbietern die Nummer wieder vom Netzbetreiber entzogen werden können. Was aber betrügerisch sei, könne ein Unternehmen kaum beurteilen, sagte der Telekom-Sprecher. Ferner soll nach der Verordnung etwa der Handy- oder Faxnutzer, der unverlangte Werbung auf sein Gerät bekommt, vom Telefonunternehmen den Absender genannt bekommen. So soll er sich gegen die häufig anonyme Werbung wehren können. Auf der Rechnung muss künftig auch die Anschrift des Anbieters der 0190-Nummer stehen, damit sich der Verbraucher bei Beschwerden an diese Stelle wenden kann. Die vom Kabinett verabschiedete Verordnung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.(Reuters)