Telekom
Deutsche Regierung will Verbraucher vor Betrug bei 0190-Nummern schützen
Betrügerische Anbieter verlieren Nummer - Kunden können Zahlung verweigen
Die Bundesregierung will die
Verbraucher besser vor Betrug bei der Nutzung von 0190-Nummern
schützen.
Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine Änderung
der Kundenschutzverordnung im Telekommunikationsgesetz. Damit
sollen Nutzung und Abrechnung von Verbindungen über die
0190-Nummern transparenter werden. Verbraucher müssen hingewiesen weden
Der Verbraucher muss künftig
in der Telefonrechnung darauf hingewiesen werden, dass er die
Zahlung von Gebühren für diese Nummern verweigern kann. Die
Deutsche Telekom und andere Netzbetreiber ziehen die
Gebühren derzeit für diese Nummern ein und reichen sie an die
eigentlichen Anbieter weiter. Verbraucherschützer klagen, dass
aber etwa Internet-Nutzer häufig unbemerkt ein Programm zur
Einwahl ins Netz über die 0190 auf ihren Computer gespielt
bekommen.
Die Einwahl über die 0190 ist wesentlich teurer als
normale Ortsgespräche. Die Kosten liegen zwischen 0,35 Euro und
1,60 Euro die Minute.
Telekom und Verbraucherschützer werten Regelung positiv
Eine Sprecherin der Verbraucherschutz-Zentrale
Nordrhein-Westfalen nannte die geplanten Neuregelungen einen
positiven Schritt. Man hätte aber die Regulierungsbehörde für
Post- und Telekommunikation stärker in die Kontrolle
einbeziehen sollen. Sie vergibt die Nummern, mit denen
Sonderdienste abgerufen werden können. Ein Telekom-Sprecher
sagte, die Verordnung könne mehr Rechtssicherheit auch für die
Unternehmen bringen. Sie hätten bisher nicht gegen die Anbieter
von 0190-Nummern vorgehen können. Es müsse aber noch ein paar
Präzisierungen geben, etwa in welchem Fall eine Nummer
abgeschaltet werden muss.
Nummer soll entzogen werden können
Dem Kabinettsbeschluss zufolge soll betrügerischen
Anbietern die Nummer wieder vom Netzbetreiber entzogen werden
können. Was aber betrügerisch sei, könne ein Unternehmen kaum
beurteilen, sagte der Telekom-Sprecher. Ferner soll nach der
Verordnung etwa der Handy- oder Faxnutzer, der unverlangte
Werbung auf sein Gerät bekommt, vom Telefonunternehmen den
Absender genannt bekommen. So soll er sich gegen die häufig
anonyme Werbung wehren können. Auf der Rechnung muss künftig
auch die Anschrift des Anbieters der 0190-Nummer stehen, damit
sich der Verbraucher bei Beschwerden an diese Stelle wenden
kann.
Die vom Kabinett verabschiedete Verordnung muss noch vom
Bundesrat gebilligt werden.(Reuters)