Medien
BKS befasst sich mit Krone Hitradio
Lizenzen in Graz und Salzburg auf dem Prüfstand - Beschwerden gegen ORF-"Partisanen"-Doku weiterer Tagesordnungspunkt
Die Krone Hitradio-Lizenzen in Salzburg und Graz
stehen bei der Sitzung des Bundeskommunikationssenats (BKS) am Mittwoch Nachmittag auf dem Prüfstand. Der Senat befasst sich dabei mit Berufungen gegen die Lizenzentscheidungen der Medienbehörde KommAustria. Darüber hinaus sollen auch die Beschwerden gegen die
ORF-Dokumentation "Die Kärntner Partisanen" behandelt werden. Mit
einer Veröffentlichung der Sitzungsergebnisse wird allerdings erst
für Donnerstag gerechnet, da der BKS voraussichtlich bis in die
Abendstunden tagt."Brennpunkt"-Doku
Gegen die "Brennpunkt"-Dokumentation hatten sowohl der Kärntner
Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ) Beschwerde eingelegt als auch die
FPÖ Kärnten. Letztere hatte für eine so genannte Popularbeschwerde
Unterschriften gesammelt (
etat.at
berichtete).
"Mantelprogramm"
Knackpunkt bei der Entscheidung über die Krone Hitradio-Lizenzen
wird voraussichtlich der Anteil an eigenproduziertem Programm bei den
Sendern in Graz und Salzburg sein. Immer wieder stellen Mitbewerber
in Frage, ob die zum Krone Hitradio-Verbund gehörenden Sender nicht
über das erlaubte Ausmaß ein gemeinsames so genanntes
"Mantelprogramm" senden. Laut Privatradiogesetz ist die zeitgleiche
Übernahme von "Sendungen, Sendereihen und Teilen von Sendungen" bis
zu 60 Prozent der täglichen Sendezeit erlaubt. Für werbefreie
unmoderierte Musiksendungen gibt es gar keine Beschränkung.
Thema Eigenprogrammanteil
Mehrere Beschwerden in dieser Hinsicht gegen Krone Hitradio-Sender
in Linz, Graz, Unterkärnten und Villach hat die Medienbehörde
KommAustria zwar im April zurückgewiesen. Doch für die - unabhängig
von diesen Beschwerden - laufenden Berufungsverfahren könnte der
Eigenprogrammanteil dennoch von Belang sein.
Im Privatradiogesetz ist nämlich unter den Auswahlgrundsätzen auch
festgehalten, dass jener Lizenzwerber die Zulassung erhalten soll,
von dem zu erwarten sei, "dass das Programm den größeren Umfang an
eigengestalteten Beiträgen aufweist". Zumindest nach Ansicht der
KommAustria aber erfolgte eigenständige Programmgestaltung bei Krone
Hitradio "nur in einem geringen und völlig untergeordnetem Umfang" -
wenn auch im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausmaßes,
wie die Behörde im April feststellte.
Ausmaß der lokalen Wertschöpfung
Krone Hitradio-Programmchef Bernd Sebor verweist indes auf eine "lokale Wertschöpfung von täglich acht bis neun
Minuten pro Stunde zwischen fünf und 20.00 Uhr". Dazu kämen noch
redaktionelle Beiträge aus den Bundesländern, die zusätzlich im
Mantelprogramm gespielt würden. "Die lokalen Elemente sind stark im
Programm verankert", so Sebor. Bei Krone Hitradio wünscht man sich
Rechtssicherheit für Privatradioveranstalter, die zwar durch die
KommAustria verbessert worden sei, insgesamt gesehen aber immer noch
nicht gänzlich gegeben sei. (APA)