Eine Schnapsidee, die beim zweiten Hinsehen nicht besser wird: Das Nulldefizit in der Verfassung festzuschreiben macht ungefähr so viel Sinn, wie darin zu verankern, dass der Fußballmeister - punktuell oder über einen sportlichen Konjunkturzyklus hinweg - Austria Wien heißt. Wünschen kann man sich's ja - oder auch nicht, gespielt wird es nicht so leicht werden. Also, weshalb die Verfassung damit befrachten?

Ob man nun die SP-Variante der Verfassungsverankerung oder die der FPÖ hernimmt - an keiner davon ist etwas anderes zu erkennen als der Wille, politische Verantwortung auszulagern und den Wählern das Gefühl zu geben, die Härte des staatlichen Griffes in die Brieftaschen bestimmen zu können.

Eine "Wischiwaschi-Anordnung" hat der Verfassungsrechtler Heinz Mayer die Idee genannt und darauf verwiesen, dass die Verfassung auch jetzt schon Bund, Ländern und Gemeinden vorschreibt, in ihrer Haushaltsführung "ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht" anzustreben. Also bräuchte es die Ergänzung Alfred Gusenbauers nicht, der zwar das Nulldefizit fixieren, die notwendigen Ausgaben der öffentlichen Hand aber herausnehmen will: Der Effekt unterscheide sich unter dem Strich in nichts von dem, was die geltenden Verfassungsbestimmungen jetzt auch einfordern.

Noch läppischer ist Peter Westenthalers Vorschlag, eine Volksabstimmung darüber abzuhalten. Will er abstimmen lassen, dass dem Volk bis zur blauen Budgetnull das Geld aus der Tasche gezogen werden darf? Und schließlich: Angenommen, eine echte Weltwirtschaftskrise wie in den 30er-Jahren bewirkt Budgetdefizite über einen längeren Zeitraum - was dann? Verfassungsbruch? Wäre die FPÖ an der Macht, sie schlüge dazu vermutlich eine Volksabstimmung vor. (DER STANDARD, Print- Ausgabe, 29.3./30.3./1.4.2002)