Wien – Ein Opfer der Geiselnahme in der Strafanstalt Graz-Karlau hat nun einen Rechtsstreit gegen die Österreichische Republik gewonnen.

Das berichtet die Tageszeitung "Kurier". In einem Urteil des Oberlandesgerichts Graz hat die Frau demnach 32.752 Euro zugesprochen bekommen – beinahe das Zehnfache jener Summe, die ihr von den Anwälten des Staates angeboten wurde.

Panikattacken

Im Herbst 1996 hatten ein drei Inhaftierte in der Kantine der Haftanstalt vier Angestellte als Geiseln genommen. Die Männer wurden überwältigt.

3.640 Euro wurde jedem der Opfer angeboten. Eine der Frauen leidet unter Panikattacken, sie ist laut "Kurier" arbeitsunfähig. Ihr war die angebotene Summe zu wenig, daher ging sie vor Gericht.

Mediziner haben dem Bericht zufolge attestiert, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieses Leiden chronisch wird und zu einer dauerhaften Persönlichkeitsveränderung führt. Laut der Tageszeitung gilt die Höhe der Abfindung als Maßstab für seelisches Schmerzensgeld. (APA)