Wien - Im Jänner 2001 ist in Österreich der so genannte Schweinemast-Skandal aufgeflogen. Tierärzte und Züchter aus mehreren Bundesländern standen im Verdacht, verbotenerweise vor allem Hormone und Antibiotika eingesetzt zu haben. Am 1. April 2002 tritt das neue Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) in Kraft. Es soll strengere Vorgaben für den Umgang mit Veterinärarzneimitteln und die Grundlage für effiziente Kontroll- und Verfolgungsmaßnahmen schaffen und sieht schärfere Strafen für Verstöße vor. Die illegale Anwendung von Medikamenten in der Tierzucht wird schärfer geahndet: Bisher waren keine gerichtlichen Strafen vorgesehen, lediglich Verwaltungsstrafen. Jetzt können Kriminalbeamte gegen Verdächtige ermitteln. Wer nicht zugelassene Tierarzneimittel in großer Menge einführt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen; wobei die "große Menge" noch durch einen Erlass zu regeln ist. Das gleiche Strafausmaß gilt für Tierärzte, die illegal Impfstoffe oder andere Medikamente mit sich führen, in Verkehr bringen, zur Anwendung bereit halten, abgeben oder verschreiben. Freiheitsstrafen Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe stehen in Aussicht, wenn durch solche Gesetzesverstöße eine übertragbare Krankheit unter Menschen verbreitet wird; bis zu drei Jahre, wenn Tod oder schwere gesundheitliche Schäden eines Menschen die Folge sind, eine größere Anzahl Personen gefährdet wurden oder die Tat im Rahmen einer "Bandenbildung" erfolgt ist. Als Verwaltungsstrafe können Verletzungen der TAKG-Vorschriften mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Im Wiederholungsfall kann die Summe verdoppelt werden. Erstmals sei zumindest implizit ein Besitzverbot für nicht zugelassene Medikamente ausgesprochen worden, erläuterte Gesundheitsminister Herbert Haupt (F). Schon die "Bereithaltung" illegaler Medikamente wird strafbar. Zum anderen dürfen Landwirte auch ein zugelassenes Mittel nur in ihrem Besitz haben, wenn es die Signatur des Arztes trägt und somit leicht rückverfolgt werden kann. Der Einsatz von Arzneimitteln ohne Diagnose des Tierarztes ist nicht mehr legal. Erlaubte Stoffe Eine Verordnung des Gesundheitsressorts regelt zudem dezitiert, welche Stoffe an die Züchter und Bauern abgegeben werden dürfen: Auf einer Liste sind alle erlaubten Substanzen angeführt. "Vorher war die Auswahl aus den in Österreich zugelassenen Arzneimitteln unbegrenzt", so Haupt. Eine Neuerung hat Kritik hervorgerufen: Das Gesetz räumt Nutztierhaltern die Möglichkeit ein, selbst Impfungen zu verabreichen. Bis jetzt noch theoretisch, denn zunächst sind in der Liste noch keine Vakzine verzeichnet. Grundsätzlich bestünden dagegen jedenfalls fachliche Bedenken, so Haupt. Über die Einhaltung der Vorschriften wacht der jeweilige Landeshauptmann. Wie gut die Kontrolle in Zukunft funktionieren wird, kann das Gesetz allein aber nicht festschreiben: "Jedes Gesetz ist nur so gut, wie es umgesetzt werden kann", sagt der Minister. Die Überwachung hänge vom Personalstand der zuständigen Organe bei den Bezirksverwaltungsbehörden ab. Schon jetzt sei der Großteil der Amtstierärzte "mit Arbeit überbürdet". In vielen der viehreichsten Regionen Österreichs amtiere nur ein einziger Veterinär pro Bezirksverwaltungsbehörde. Die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel Der Nationalrat hatte das Gesetz im Dezember 2001 beschlossen. Die volle Bezeichnung lautet übrigens: "Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren (Tierarzneimittelkontrollgesetz - TAKG) sowie ein Bundesgesetz über die Einfuhr von Arzneiwaren (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002) erlassen werden und mit dem das Tierärztegesetz geändert wird".(APA)