Klagenfurt - Die Kärntner Ärztekammer hat ihre jahrelange Drohung wahr gemacht und am Mittwoch den Vertrag mit der Gebietskrankenkasse (GKK) gekündigt. Somit würde ab 1. Juli 2002 der vertragslose Zustand eintreten. Das bedeutet, dass ab dann GKK-Versicherte in den Ordinationen zunächst bar zahlen müssen und erst später eine Rückvergütung durch die Kasse erhalten. Dies allerdings nur zu 80 Prozent.Verhandlungen bislang gescheitert Die Ärztekammer begründet ihre Vorgangsweise damit, dass die jahrelangen Verhandlungen über eine Erhöhung der Honorare gescheitert seien. Die Kärntner ÄrztInnen fordern eine Inflationsabgeltung der seit 1995 nicht mehr erhöhten Honorare von 18,5 Prozent. GKK und Hauptverband hatten 3,5 Prozent angeboten. Sollte es nicht doch noch eine Einigung geben, wollen die ÄrztInnen ihren PatientInnen zusätzlich zu den Tarifen auch noch einen 20-prozentigen Zuschlag für den erhöhten Verwaltungsaufwand weiterverrechnen. Ärztekammer-Präsident Othmar Haas kündigt auch weitere Kündigungen von Ordinationshilfen an. "Die Situation ist ernst, daher ist das ein Zeichen, dass wir es ernst meinen", sagt Haas. Mit den derzeitigen Honoraren könne keine Praxis mehr wirtschaftlich geführt werden. "Realitätsverweigerung" Die GKK spricht von einer "Realitätsverweigerung der Ärzte" und will gemeinsam mit dem Hauptverband das Bundes-Schiedsgericht anrufen, womit der Eintritt des vertragslosen Zustandes bis zum Ende des Verfahrens hinausgezögert würde. Kassenobmann Hermann Pansi verweist auf die kumulierte Teuerungsrate (1991 bis 2000) von 25,7 Prozent. Demgegenüber sei der Honoraraufwand pro PatientIn bei den praktischen ÄrztInnen pro ÄrztIn um 52,97 Prozent, bei den FachärztInnen sogar um 51,41 Prozent gestiegen: "Diese Vertragskündigung ist völlig ungerecht und gegenüber den Versicherten unvertretbar." Dennoch wollen beide Vertragspartner weiterverhandeln. (stein/DER STANDARD, Printausgabe 28.03.2002)