Innsbruck - Für "nicht bewilligungsfähig" hält Landesumweltanwalt Sigbert Riccabona das vorliegende Projekt einer Talabfahrt vom Pitztaler Gletscher und hat gegen die von der BH Imst erteilte naturschutzrechtliche Genehmigung berufen. Die Entscheidung liegt nun bei Umweltlandesrätin Christa Gangl. Wie berichtet, haben die Pitztaler Gletscherbahnen seit der Katastrophe von Kaprun ein Imageproblem mit ihrer Stollenbahn ähnlicher Bauart. Im Falle eines Stillstandes der Bahn könnten Tausende Skitouristen am Berg festsitzen, argumentieren die Betreiber und wollen den lange unerfüllbaren Wunsch einer Talabfahrt durchsetzen. Dafür hat inzwischen der Landtag sogar den Gletscherschutz aufgeweicht und erlaubt nun die "Errichtung von Anlagen zur sicheren Bergung von Menschen aus dem Skigebiet". Riccabona kritisiert, dass der Bezirkshauptmann einen positiven Bescheid erlassen hat, obwohl kein Lokalaugenschein durchgeführt wurde und mehrere Gutachter wegen fehlender Unterlagen keine abschließenden Ergebnisse vorgelegt haben. So bleibe der Lawinenschutz für die "Notabfahrt" durch das Griestal weitgehend offen. Seit 1964 wurden dort durch Lawinen zwölf Menschen getötet. Zugleich steht fest, dass die Abfahrt im Spätfrühjahr und im Frühherbst mangels Schnee nicht zur Verfügung stünde. Riccabona bezweifelt auch, dass Piste und Lawinengalerien nur eine Fläche von 4,5 Hektar beanspruchen würden. Ab fünf Hektar ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen. (hs, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28. 3. 2002)