Reichweitenvergleiche mit Life Radio muss Krone Hitradio Oberösterreich unterlassen, wenn dadurch der "unrichtige Eindruck von Überlegenheit erweckt wird", erließ das Landesgericht Linz auf Antrag von Medienanwalt Michael Krüger eine einstweilige Verfügung. Sehr wohl darf die Krone laut Handelsgericht Wien behaupten, die Antenne Steiermark liege "beinahe vernichtet am Boden" - zerrissenes Antenne-Logo inklusive. (jed/DER STANDARD; Print-Ausgabe, 27. März 2002)