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Wien - Kronzeugen gegen organisierte Verbrecherbanden soll nun bald auch in Österreich die Möglichkeit eingeräumt werden, unter neuem Namen ein neues Leben zu beginnen. Bisher war die "Legendierung" von schutzwürdigen Personen nicht erlaubt. Doch nach der geplanten Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SiPoGe) soll aus Herrn Mayer Herr Müller werden. Die von Innenminister Ernst Strasser (VP) vorgeschlagene Novelle ging am Montag in Begutachtung.

Die Grünen kritisierten mehrere Punkte der umfassenden Neuregelung. So sollen etwa in Zukunft Polizisten und Gendarmen für Observationen und verdeckte Ermittlungen Scheinfirmen gründen und Wohnungen unter falschem Namen mieten dürfen - "zur Infiltrierung von Gruppen der organisierten Kriminalität". Die Minderheitensprecherin der Grünen, Terezija Stoisits, warnte, dass diese Befugnis mit einer weitgehenden Einschränkung der Grundrechte verbunden sei.

Wie DER STANDARD berichtete, soll die Übermittlung personenbezogener Daten in Zukunft "unzulässig" sein, wenn es für die ermittelnde Behörde Hinweise gibt, dass dadurch der Schutz des Redaktionsgeheimnisses umgangen würde. Allerdings sind dadurch Journalisten nicht geschützt, die selbst im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben.

Eine weitere Neuerung betrifft den Kriminalpolizeilichen Aktenindex (KPA), in dem auch Daten verarbeitet sind, die nicht zu einer Verurteilung führten: Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ist eine frühere Löschung von Daten aus dem KPA geboten, wenn die Daten vor Ablauf der Frist nicht mehr benötigt werden - wenn etwa in einem Strafverfahren festgestellt wird, dass der Beschuldigte die Tat nicht begangen hat. Für Freisprüche im Zweifel oder in Fällen, wo es wegen der Anwendung der Diversion nicht zur Verurteilung kommt, wird diese Bestimmung aber nicht gelten.

Freiwillige DNA-Probe

Auch beim "Kommissar DNA" soll es Neuerungen geben: Nicht verdächtige Personen, die am Tatort Spuren hinterlassen, können freiwillig eine Probe abgeben. Die Spuren werden nach der Untersuchung aber vernichtet, sie dürfen nicht für andere Fälle verwendet werden.

Wird Strassers Vorschlag Gesetz, wird es außerdem ab Jänner 2003 bei der Exekutive keine Fundämter mehr geben. Die Zuständigkeit im Fundwesen soll, wie im Melde- und Passwesen, generell auf Bürgermeister übertragen werden. (DER STANDARD, Print- Ausgabe, 25. 3. 2002)