Linz - Die Empfehlung des Menschenrechtsbeirates wurde offenbar vom Innenministerium "ignoriert". Asylkoordination, Caritas, Diakonie und Volkshilfe, alle im Beirat vertreten, sind empört. Denn das umstrittene Handwurzelröntgen zur Altersbestimmung steht im Begutachtungsentwurf zum neuen Fremdengesetz.

"Von einer Schaffung gesetzlicher Voraussetzungen der Altersfeststellung (...) unter Anwendung ionisierender Strahlenuntersuchung ist Abstand zu nehmen", schrieb der Beirat im Juli 2000 an das Innenministerium. Die Flüchtlingseinrichtung SOS Menschenrechte Oberösterreich hatte am Donnerstag (DER STANDARD berichtete) die Missachtung der Empfehlung publik gemacht. "Auf Wunsch des Fremden ist auf seine Kosten ein Handwurzelröntgen anzufertigen", heißt es im Gesetzesentwurf wörtlich. Nicht nur dass dieser Passus "menschenunwürdig" sei, er verstoße auch gegen das Strahlenschutzgesetz, kritisiert Stefan Wallner-Ewald, Generalsekretär der Caritas Österreich. Röntgen ist ausschließlich zu medizinischen Zwecken erlaubt.

Im Innenministerium versteht man die Aufregung der Hilfsorganisationen nicht. Das Röntgen sei freiwillig und nur ein Angebot an den Jugendlichen im Beweisverfahren. Mathias Vogl von der Rechtssektion im Innenministerium vergleicht dies mit einem Alkotest. Wenn ein Autofahrer die Promilleangabe des Alkomaten bezweifle, könne er sich noch auf eigenen Wunsch vom Arzt Blut abnehmen lassen. Im Gegensatz zur Alkoholmessung im Blut stellt das Röntgen aber eine ungenaue Methode dar, was Vogl nicht bestreitet. Die günstigste Standardabweichung beträgt laut Experten 15 Monate vom tatsächlichen Alter. Deshalb sei die Bestrahlung auch nicht verpflichtend vorgesehen.

"Nicht kooperativ"

Im Endeffekt laufe es aber auf eine Pflicht hinaus, glaubt Herbert Eckhart von der Volkshilfe. Stimme ein Flüchtling nicht schriftlich einem Röntgen zu, würde dies in seinem Akt als "nicht kooperativ" vermerkt. Und dies, so befürchtet er, würde sich im laufenden Fremdenrechtsverfahren "negativ auswirken". Derartiges vermutet auch die Arbeitsgruppe Menschenrechte für Kinderflüchtlinge der Asykoordination in ihrer Stellungnahme.

Zudem werde auch noch die Beweislast zur Bestimmung des Alters werde zulasten der mittellosen Flüchtlinge verschoben. Diese können sich die Kosten für Röntgen und Sachverständigen Gutachten wohl nicht leisten, merkt SOS Menschenrechte an. (DER STANDARD, Print- Ausgabe, 25. 3. 2002)