Wien - Nach den Autoren und den freien Theaterschaffenden kommt nun auch von den Bildenden Künstlern Kritik an der Künstlersozialversicherung. Nur knapp drei Prozent der Betroffenen sind mit dem System zufrieden, lautet das Ergebnis einer Umfrage unter Mitgliedern der IG Bildende Kunst, der Secession, des Künstlerhauses, der Tiroler Künstlerschaft und der Berufsvereinigung der bildenden Künstler. Für die IG Bildende Kunst ist das ein "deutliches Mandat zur Neuverhandlung", die Regelung bekam von ihr in einer Aussendung ein "Nicht Genügend". Die Ergebnisse basieren auf 170 Rückmeldungen zur Umfrage, das entspricht einer Quote von acht Prozent. Rund 63 Prozent der Bildenden Künstler sind als "Neue Selbstständige" versichert, 53 Prozent beziehen einen Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds. "Ärgernisse ersten Ranges" Die größte Unzufriedenheit (52,9 Prozent der Befragten) herrscht darüber, dass bis zur Bearbeitung des Antrags beim Künstlersozialversicherungsfonds die Versicherungsbeiträge "mitunter in voller Höhe vorzustrecken waren bzw. sind". Als "Ärgernisse ersten Ranges" wurden der "Informationsservice" des Künstlersozialversicherungsfonds (44,7 Prozent) bzw. desjenigen der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (43,5 Prozent) und der Gebietskrankenkassen (41,2 Prozent) gekürt. Dadurch herrschen "noch immer große Unklarheiten" über das mit 1. 1. 2001 in Kraft getretene System. Ausdrücklich gelobt wird von der IG Bildende Kunst hingegen die Wiener Landesstelle der SVA der Gewerblichen Wirtschaft. 47,1 Prozent fordern die Ausweitung der Ausnahmeregelung für eine Krankenversicherung nach ASVG (ohne Selbstbehalt, mit Möglichkeit auf Krankengeld) unabhängig vom Datum des erstmaligen Eintritts in die Versicherung, die der "Ungleichbehandlung" zwischen "'alten' 'Neuen Selbständigen'" (die bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung versichert waren) und den danach hinzugekommenen entgegenwirken soll. Eine "grundsätzliche Schwierigkeit" stelle die Abgabe einer Einkommensprognose als Voraussetzung der Versicherungsmeldung dar, denn "gerade bei Kunstschaffenden sind große jährliche Einkommensschwankungen besonders häufig". 36,5 Prozent sprechen sich daher für eine "unveränderliche Leistung von Versicherungsbeiträgen (ohne Nachbemessung!) nach dem selbstgeschätzten Einkommen" aus. Die "versicherungstechnische Gleichstellung von Kunstschaffenden mit einem Handwerksbetrieb kann nicht funktionieren". 81,7 Prozent plädieren für die in vergangenen Jahren oft diskutierte Grundsicherung, 5,9 Prozent sind gegen eine solche Regelung. "Absoluter Spitzenreiter" bei den frei ergänzbaren Anmerkungen zur Umfrage ist die Forderung nach der Abschaffung der Einkommensuntergrenze von 3.815 Euro jährlich. Für kommenden Dienstag (26. 3., 19 Uhr) ist in der IG Bildende Kunst ein Diskussionsabend zum Thema angesetzt. (APA)