Zanger vertritt die Interessen der Hinterbliebenen, vor allem jene von Omofumas deutscher Freundin und des gemeinsamen Kindes. Hatte er in der ersten gegen die Republik gerichteten Klage ausdrücklich für den Toten Schmerzensgeld geltend gemacht, will er nun die Sechsjährige entschädigt wissen.
"Sie muss damit leben, dass ihr Vater von Polizisten zu Tode gequält wurde", sagte Zanger. Mit zunehmendem Alter werde dem Mädchen immer bewusster werden, "dass ihr Vater nicht Opfer eines schicksalhaften Unfalls" wurde. Dafür seien 50.000 Euro als Wiedergutmachung gerechtfertigt. Die Beamten, die den Schubhäftling im Flugzeug fesselten, stehen wegen Quälens eines Gefangenen mit Todesfolge in Korneuburg vor Gericht, derzeit macht das Verfahren bis zur Anhörung von Zeugen aus den Niederlanden am 8. April Pause.
Der Advokat möchte gewährleistet sehen, dass die kleine Franziska seelische Schmerzen abgegolten bekommt, die ihr später aufgrund des Todes ihres Vaters erwachsen. Zuständig für die Klagen ist das Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) in Wien. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23./24.3.2002, APA, red)