Frankfurt - Die unkontrollierte Aufsplittung des Holzmann-Konzerns scheint abgewendet. Wie aus verhandlungsnahen Kreisen zu erfahren war, werden die Gläubigerbanken voraussichtlich einen Massekredit gewähren. Üblicherweise wird ein solches Darlehen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs zwischen Insolvenzantrag und Gerichtsentscheidung über eine Eröffnung des Verfahrens gewährt. Noch am Dienstag wird eine entsprechende Mitteilung erwartet. Allerdings wäre damit ein späterer Verkauf von Unternehmensteilen an Investoren noch immer möglich. Da dieser Massekredit im Insolvenzverfahrens gut abgesichert sei, wird nicht daran gezweifelt, dass er auch zu Stande kommt. Strittig seien allenfalls einzelne Konditionen und die Verteilung auf die Banken. Frisches Geld werde so schnell wie möglich gebraucht, um die Arbeiten an den Baustellen aufrecht zu erhalten und die Subunternehmen zu bezahlen. Insolvenzgeld: Noch keine Zusage Die Zusage des Insolvenzgeldes für die 3.200 Holzmann-Beschäftigten durch das Landesarbeitsamt Hessen stehe noch aus. Die Arbeitsverwaltung benötige dazu noch weitere Unterlagen, hieß es. Die Zustimmung des Arbeitsamtes sei aber nötig, damit der vorläufige Insolvenzverwalter die Löhne und Gehälter über einen Bankkredit vorfinanzieren kann. Nach dem Gesetz erhält die Belegschaft erst rückwirkend vom Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihr Einkommen für drei Monate. Für die zahlreichen Gläubiger der Philipp Holzmann AG hat die Frankfurter Industrie- und Handelskammer (IHK) eine besondere Informationsveranstaltung mit dem Insolvenzverwalter geplant. Rechtsanwalt Ottmar Hermann sowie weitere Insolvenzexperten und der kaufmännische Vorstand des Baukonzerns, Joachim Manke, werden morgen, Mittwoch, im Gebäude der IHK Frankfurt über die Rechte der Gläubiger referieren. Dabei können auch Zulieferer und Subunternehmen von Holzmann Auskünfte über den aktuellen Stand des Verfahrens bekommen. (APA)