In Deutschland hat die Regierung Kohl 1997 die Entscheidung getroffen, das Renteneintrittsalter von Frauen und Männern anzugleichen und anzuheben. So wird schrittweise die Altersgrenze von 63 auf 65 Jahre bei Männern und von 60 auf 65 bei Frauen erhöht. Ab dem Jahr 2004 gelten allgemein 65 Jahre.

Die Rentenhöhe richtet sich nach dem Verdienst und den Beitragszeiten. Die Tatsache, dass Frauen lediglich 80 Prozent des männlichen Brutto-Durchschnittsverdienstes erreichen, macht sich bemerkbar: Die Rente von Frauen betrug im Jahr 2000 durchschnittlich 405 Euro, jene von Männern 1050 Euro.

Von den rund elf Millionen Rentnerinnen in Deutschland haben mehr als acht Millionen ihre Berufstätigkeit wegen Kindererziehung unterbrochen oder beendet. Zurzeit zahlen Frauen im Schnitt 25,5 Jahre in die Rentenkasse ein, Männer 39,7 Jahre.

Die rot-grüne Regierung hat im Rahmen der Rentenreform 2001 Anstrengungen für eine Besserstellung von Müttern, die wegen eines Kindes nicht voll arbeiten, unternommen. Um die Auswirkungen auf die Rente durch einen Teilzeitjob abzumindern, werden die Rentenbeiträge auf hundert Prozent des Durchschnittseinkommens aufgewertet. Diese Regelung gilt bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes. Generell werden für jedes nach 1991 geborene Kind drei Jahre angerechnet. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21.3.2002)