Linz - Oberösterreichische Muslime wollen den Verfassungsgerichtshof anrufen, um das in der Landesverfassung festgeschriebene Schächtverbot im Land ob der Enns zu Fall zu bringen. Die Politik zeigt sich vorerst ablehnend.Auslöser der aktuellen Debatte ist ein Fall aus Linz. Mitglieder der neugegründeten Plattform Islam wollten Montagnachmittag im Linzer Schlachthof einen Stier schächten lassen. Der anwesende Amtstierarzt verweigerte die Genehmigung unter Hinweis auf die bestehende Gesetzeslage im Land. "Wir haben dann einen Rechtsanwalt kontaktiert, der sicher ist, dass diese Bestimmung mit der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit im Widerspruch steht", erklärte Plattform-Präsident Günther Rusznak im Gespräch mit dem STANDARD. Nun soll der Fall ausjudiziert werden, Ziel sei die Aufhebung des Schächtverbotes in Oberösterreich. Mit Betäubung erlaubt Dieses ist im Paragraph Sieben des Tierschutzgesetzes festgeschrieben. Das Entbluten von Tieren ist grundsätzlich erlaubt, allerdings nur nach vorheriger Betäubung des Schlachtvieh. "Wir wollen aber gemäß den Richtlinien unserer Religion schlachten", sieht Rusznak das Gesetz als diskriminierend an. Im Jahr 1998 hatte der Verfassungsgerichtshof bereits einmal geurteilt, das Schächtverbote unzulässig seien. Von den Gegnern vorgebrachte Einwände, wonach der betäubungslose Schnitt durch die Halsschlagader für die Tiere besonders qualvoll sei, lässt der Muslimen-Vertreter nicht gelten. "Wenn es fachmännisch durchgeführt wird, ist es nicht schlimmer als andere Schlachtmethoden." Auch das Argument, dass einige islamische Gelehrte die Betäubung mittels Elektroschock für zulässig halten, zählt für Rusznak nicht. "In einer Stellungnahme aus Ägypten ist nur davon die Rede, dass in Ausnahmefällen betäubt werden darf." Der für den Veterinärbereich zuständige Landesrat Hans Achatz (FP) spricht sich in einer ersten Reaktion dagegen für die Beibehaltung des Verbotes in Oberösterreich aus. Es sei den Muslimen zwar unbenommen, den Rechtsweg zu beschreiten, "ich bin aber der Auffassung, dass sich kein Mensch das Recht herausnehmen kann, Tiere zu quälen, auch nicht im Zuge der Religionsausübung", so Achatz. Die FPÖ hatte vor einem Jahr mittels Anzeigen in der Kronen-Zeitung um Unterschriften für ein bundesweites Schächtverbot geworben. Auch Landeshauptmann Josef Pühringer (VP) kann dem Vorstoß der Muslime wenig abgewinnen. "Der Landtag hat aufgrund der Tierschutzgründe dieses Gesetz beschlossen", erklärt er. Sollte der Verfassungsgerichtshof anders entscheiden, müsse man sich erneut damit befassen. (DER STANDARD, Printausgabe 21.03.2002)