Stellungnahme der Interventionsstellen Österreichs zum Einsatz der Gelder für Opferhilfe:"Die Interventionsstellen Österreichs sind als anerkannte Opferschutzeinrichtungen im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen (BMSG) zur Betreuung von Opfern häuslicher Gewalt – meist Frauen und Kinder – tätig. Die Arbeit erfolgt in enger Kooperation mit Exekutive und Justiz, um für bedrohte und misshandelte Frauen die Sicherheit zu erhöhen. Das Beratungsangebot umfasst Rechtsberatung, psychosoziale Unterstützung sowie Begleitung zu behördlichen und gerichtlichen Verfahren. In diesem Zusammenhang werden österreichweit jährlich einige tausend von Gewalt Betroffene beraten und aktiv unterstützt. Oftmals wird im Zuge der Verhängung eines Betretungsverbots durch die Exekutive für den Gewalttäter auch Anzeige wegen einer strafbaren Handlung erstattet, überwiegend wegen Körperverletzung und gefährliche Drohung, durch Ehemänner oder Lebensgefährten. Die Interventionsstellen bieten insoferne seit Anbeginn ihres Bestehens juristische und psychosoziale Prozessbegleitung der Betroffenen an, um deren Belastungssituation als Opferzeuginnen im Strafprozess mildern zu helfen sowie die Durchsetzung ihrer Interessen zu fördern. Von den österreichischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen, Kinderschutz-Zentren und Frauenhäusern, die bedrohte, misshandelte und von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Kinder unterstützen, wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Mitteln des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) für Prozessbegleitung aus den Einnahmen von Geldbußen aus diversionellen Maßnahmen sehr begrüßt. Allerdings haben viele Einrichtungen in Kenntnis der unzulänglichen Förderbedingungen des BMJ davon Abstand genommen, überhaupt um Mittel anzusuchen. Für die Interventionsstellen hat die Interventionsstelle Linz in Oberösterreich im Jahr 2001 ein Projekt gestartet und um Mittelvergabe angesucht. Allerdings war eine Form der Einzelfallabrechnung vorgegeben, die im wesentlichen nur die Weiterleitung von Honorarnoten für juristische Prozessbegleitung durch RechtsanwältInnen im Wege der Interventionsstelle vorsah. Es war nicht möglich, irgendwelche andere Aufwendungen in diesem Zusammenhang beim BMJ in Rechnung zu stellen: weder den Aufwand als Schaltstelle, den tatsächlichen Arbeitsanfall bei der Abrechnung, das geforderte Berichtswesen, geschweige denn Informations-, Vermittlungs-, Vernetzungs-, Evaluierungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Diese Tätigkeit erfolgte im Wesentlichen ehrenamtlich durch die Geschäftsführerin der Interventionsstelle Linz; eine Förderung der Frauenlandesrätin des Landes OÖ. erlaubte letztlich doch, mehr als nur dem Abrechnungsaufwand nachzukommen. Das Ergebnis liegt in einem zusammenfassenden Bericht über das Projekt vor. Kurz gefasst in Zahlen wurden im Projekt Prozessbegleitung der Interventionsstelle Linz in 42 Fällen ca. 200 Stunden juristische (anwaltliche) und ca. 20 Stunden psychosoziale Prozessbegleitung beim BMJ abgerechnet. Ca. 350 Stunden psychosoziale Prozessbegleitung wurden durch die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle geleistet, welche nicht zur Abrechnung beim BMJ gelangten. Die Interventionsstelle ist bereits im Auftragsvertrag mit den fördernden Ministerien BMI / BMSG zur Unterstützung von Opfern in Strafverfahren verpflichtet, kann aber gerade dieser meist zeitintensiven Tätigkeit aufgrund mangelnder Ressourcen nicht ausreichend nachkommen. Also auch hier wäre die Unterstützung des BMJ mit den zur Verfügung stehenden Geldern gefragt! Damit im Zusammenhang wären auch Gelder notwendig, die mit der Informations-, Vernetzungs-, Entwicklungs- und Verwaltungsarbeit anfallen – bislang ca. 400 Stunden, die in etwa nur zur Hälfte über eine Förderung des Frauenbüros des Landes OÖ. Deckung fanden. Dazu sei noch festgehalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt (Mitte März 2002) noch immer 16 von 42 Fallen anhängig sind (die in den o.a. Zahlen noch keinen Niederschlag finden)! Fazit aus den Erfahrungen des Projekts der Interventionsstelle ist: Den Interventionsstellen ist neben allen anderen Opferschutzeinrichtungen in einem großen Ausmaß der Zugang, Kontakt und Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu von Gewalt Betroffenen auferlegt und dem wird mit eingehender Information, Beratung, und Unterstützung entsprochen. Konsequent ist ein Betreuungsangebot an Opfer – die oft auch schwere Traumatisierungen aufweisen – welches einfühlsam, verlässlich, durchgängig und weitgehend ohne Bürokratie vonstatten geht. Weitgehend kontraproduktiv ist daher das Ansinnen des Justizministers, dieses Angebot irgendwo außerhalb der schon umfangreich tätigen Opferschutzeinrichtungen zu bündeln! Sicher ist, dass eine auch bundesweit organisierte Einrichtung wie der Verein Neustart, der als Verein für Bewährungshilfe bislang fast ausschließlich Täterarbeit geleistet hat, für die Interventionsstellen nicht als Anlaufstelle für die Abwicklung der Prozessbegleitung in Frage kommt, will man verhindern, dass sich Täter und Opfer dort die Klinke in die Hand geben. Auch die Schaffung einer eigenen Einrichtung, die Prozessbegleitung abwickelt, scheint aus Sicht der Interventionsstellen entbehrlich. Bei ausreichender Dotierung ist eine Interventionsstelle in jedem Fall in der Lage, eine begonnene Beratung, Betreuung und Begleitung professionell weiterzuführen und auch abzuschließen. Man braucht nicht irgendwelche Parallelstrukturen bemühen, die neben einer entsprechend bürokratischen Abwicklung auch noch Ressourcen von Betroffenen für etwaige weitere Kontaktnahmen zur weiteren Verfolgung der Interessen strapazieren. Vorzusehen ist jedenfalls eine Bündelung der Maßnahmen im Opferschutz, natürlich vorzugsweise in den Einrichtungen im Frauen- und Kinderbereich, die bisher schon professionelle Standards entwickelt und sich darin bewährt haben. Vorschläge zur opfergerechten Abwicklung von Prozessbegleitung:
  • Die Interventionsstellen Österreichs wären gegen entsprechende Förderung bereit, die juristische und psychosoziale Prozessbegleitung jedenfalls weiterhin im eigenen Bereich durchzuführen; eine gemeinsame Struktur mit Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen, Frauenhäuser und Kinderschutz-Zentren könnte gefunden werden
  • eine Abgeltung für Overheadkosten durch das BMJ ist jedenfalls unumgänglich
  • auch für die psychosoziale Prozessbegleitung in den Interventionsstellen müssen genügend Mittel, bevorzugt adäquat in Form einer Personalsubvention, bereitgestellt werden
  • es sollen ausreichend Mittel auch zur Informations- und Vernetzungstätigkeit im ExpertInnenkreis, mit RechtsanwältInnen, zur Evaluierung und Entwicklung und damit zur Qualitätssicherung bereitgestellt werden.

    Die österreichischen Interventionsstellen: Interventionsstelle Wien, Interventionsstelle Burgenland, Interventionsstelle Graz, Interventionsstelle Innsbruck, Interventionsstelle Kärnten, Interventionsstelle Niederösterreich, Interventionsstelle Salzburg, Interventionsstelle Vorarlberg, Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels"