Panorama
Benachteiligung ausländischer Verkehrssünder in Italien verboten
Europäische Gerichtshof entschied
Ausländische Verkehrssünder dürfen in
Italien nicht länger schlechter behandelt werden als Einheimische.
Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am
Dienstag im Fall eines deutschen Autofahrers, der beim Telefonieren
am Steuer erwischt worden war. Die Kaution, die der Mann zahlen
sollte, war laut Urteil unverhältnismäßig und wirkt wie eine
Benachteiligung auf Grund der Staatsangehörigkeit. Gegen Italien geklagt hatte die EU-Kommission. Die Brüsseler
Behörde sah es als Diskriminierung an, dass Fahrer von Autos mit
italienischer und ausländischer Zulassung unterschiedlich behandelt
werden. Der verbotswidrig telefonierende Fahrer des Wagens mit
deutschem Kennzeichen habe laut italienischer Straßenverkehrsordnung
entweder sofort 50.000 Lire (25,82 Euro) Geldbuße zahlen oder aber
eine Kaution von 100.000 Lire hinterlegen müssen. Als er beides
ablehnte, nahm die Polizei ihm den Führerschein ab. Ein Italiener
hätte für diesen Regelverstoß innerhalb einer gewissen Frist 50.000
Lire Bußgeld zahlen oder Einspruch erheben können.
Der Gerichtshof erklärte die Kautionsregelung zwar für zulässig.
Der vorgesehene Betrag sei jedoch unverhältnismäßig. Nach Ansicht der
Richter hätte Italien auch anders sicherstellen können, dass
Bußgelder von Verkehrssündern aus anderen EU-Staaten gezahlt werden:
Dazu würde es reichen, wenn die Kaution dem Bußgeldbetrag entspräche
und nach Ablauf der Einspruchsfrist für verfallen erklärt würde. (APA)