Ausländische Verkehrssünder dürfen in Italien nicht länger schlechter behandelt werden als Einheimische. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag im Fall eines deutschen Autofahrers, der beim Telefonieren am Steuer erwischt worden war. Die Kaution, die der Mann zahlen sollte, war laut Urteil unverhältnismäßig und wirkt wie eine Benachteiligung auf Grund der Staatsangehörigkeit. Gegen Italien geklagt hatte die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde sah es als Diskriminierung an, dass Fahrer von Autos mit italienischer und ausländischer Zulassung unterschiedlich behandelt werden. Der verbotswidrig telefonierende Fahrer des Wagens mit deutschem Kennzeichen habe laut italienischer Straßenverkehrsordnung entweder sofort 50.000 Lire (25,82 Euro) Geldbuße zahlen oder aber eine Kaution von 100.000 Lire hinterlegen müssen. Als er beides ablehnte, nahm die Polizei ihm den Führerschein ab. Ein Italiener hätte für diesen Regelverstoß innerhalb einer gewissen Frist 50.000 Lire Bußgeld zahlen oder Einspruch erheben können. Der Gerichtshof erklärte die Kautionsregelung zwar für zulässig. Der vorgesehene Betrag sei jedoch unverhältnismäßig. Nach Ansicht der Richter hätte Italien auch anders sicherstellen können, dass Bußgelder von Verkehrssündern aus anderen EU-Staaten gezahlt werden: Dazu würde es reichen, wenn die Kaution dem Bußgeldbetrag entspräche und nach Ablauf der Einspruchsfrist für verfallen erklärt würde. (APA)