Werbung
"Frankfurt-Hahn" untersagt
Deutsches Gericht entschied gegen Ryanair
Die irische Billigfluglinie Ryanair darf den
Hunsrück-Flughafen Hahn in der Werbung nicht mehr als
"Frankfurt-Hahn" vermarkten. Das hat am Dienstag das Landgericht Köln
entschieden. Die von Ryanair verwendete Bezeichnung sei irreführend,
weil der ehemalige US-Luftwaffenstützpunkt mehr als 120 Kilometer von
Frankfurt/Main entfernt liege. Die Richter folgten damit einer
älteren Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Dagegen hatte
Ryanair Widerspruch eingelegt. (APA/dpa)