Die irische Billigfluglinie Ryanair darf den Hunsrück-Flughafen Hahn in der Werbung nicht mehr als "Frankfurt-Hahn" vermarkten. Das hat am Dienstag das Landgericht Köln entschieden. Die von Ryanair verwendete Bezeichnung sei irreführend, weil der ehemalige US-Luftwaffenstützpunkt mehr als 120 Kilometer von Frankfurt/Main entfernt liege. Die Richter folgten damit einer älteren Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Dagegen hatte Ryanair Widerspruch eingelegt. (APA/dpa)