Wien - Zur Abwicklung der ab Juli geplanten "Abfertigung neu" werden sich in Österreich große Sektorlösungen rund um die führenden Banken formieren. Zu Stand-alone-Lösungen einzelner Versicherungen, Pensionskassen oder Kapitalanlagegesellschaften wird es dagegen kaum kommen, glaubt der Generalsekretär des Vereinigung der Österreichischen Investmentgesellschaften (VÖIG), Wolfgang Dorten. Um die Verwaltungskosten möglichst niedrig zu halten, sollte es eine zentrale Depot- und Kontoführungsstelle geben. Den Start-Termin 1. Juli bezweifelt Dorten wegen des hohen Zeitdrucks. Die großen Bankengruppen - etwa Raiffeisen, Erste Bank/Sparkassen, Bank Austria/Creditanstalt usw. - würden voraussichtlich gemeinsam mit ihnen nahestehenden Versicherungen und KAGs, allenfalls auch Pensionskassen, "Sektorlösungen" formieren. Orientieren werde man sich dabei in erster Linie an den bestehenden Vertriebsapparaten. Dass Banken eine wesentliche Rolle spielen werden, ergebe sich aus der BWG-Anlehnung der Bestimmungen zu den neuen Kassen, zu denen der Gesetzentwurf am Montag dieser Woche in Begutachtung gegangen ist. In Summe werde es in Österreich aber kaum mehr als zehn separate Mitarbeitervorsorgekassen geben, prophezeit Dorten im APA-Gespräch. Rückwirkendes Inkrafttreten Für einen faktischen Start der neuen Kassen am 1. Juli reiche die Zeit eigentlich nicht mehr aus, verweist der VÖIG-Generalsekretär auf die erst nach Gesetzwerdung startenden Konzessionserteilungen und die EDV-Programme, die ebenfalls noch erstellt werden müßten. Um den 1. Juli als Termin doch noch halten zu können, könne man allenfalls ein rückwirkendes Inkrafttreten vorsehen, da sämtliche erforderlichen Daten der Lohnkonten ohnedies den Krankenkassen vorliegen würden. Auch nach Ansicht Dortens sollten die Krankenkassen im neuen Abfertigungssystem eine zentrale Rolle bei der Datenübermittlung spielen, da es hier ein bewährtes und kostengünstiges System gebe. Um die Verwaltungskosten möglichst gering zu halten, sollte man sich jedenfalls auf eine einzige zentrale Depot- und Kontoführungsstelle beschränken. Hier gebe es noch Nachbesserungsbedarf, verweist Dorten auf den Gesetzesentwurf zur Abfertigung neu. Die darin vorgesehene Clearingstelle könne nämlich bestenfalls eine Art Auskunftsstelle für die Arbeitnehmer über ihre erworbenen Ansprüche sein. Das allein bringe dem System aber noch keine administrative Erleichterung. Keine Schwankungsrückstellung vorgesehen Begrüßt wird vom VÖIG-Generalsekretär, dass im neuen System keine Schwankungsrückstellung vorgesehen ist, sondern dass sich mit dem Tageswertprinzip "die Vernunft durchgesetzt" habe. Der Aufbau einer Schwankungsrückstellung hätte nämlich bedeutet, so Dorten, dass es für Arbeitnehmer, die im ersten Jahrzehnt eine neue Abfertigung ausgezahlt bekommen, kräftige Abstriche gegeben hätte. Im Verein mit der geplanten Kapitalgarantie werde die Veranlagung in den neuen Mitarbeitervorsorgekassen nun so konservativ erfolgen, "dass auch Auswirkungen wie des 11. September nichts ausmachen können". Die Kassen müssten dann einfach ständig liquide sein, da ein Arbeitnehmer ja schließlich jederzeit in Pension gehen könne. Fondsgesellschaften logische Basis für Veranlagung Fondsgesellschaften würden in diesem Sinn eine logische Basis für die Veranlagung darstellen, da es bei Investmentfonds üblich sei, tagtäglich abzurechnen - von den Kassen soll dies nur monatlich gefordert werden. Zudem könne ein Fonds jederzeit zurückgegeben werden, und die Kassen seien dann falls nötig rasch liquide. Dass die neuen Mitarbeitervorsorgekassen eine Nettorendite von 6 Prozent erreichen können, mit der nach 35 oder 37 Jahren ein volles Jahresgehalt Abfertigung zu erzielen wäre, glaubt Dorten ausgehend vom aktuellen Zins- bzw. Ertragsniveau und angesichts der geforderten Kapitalgarantie nicht, denn "auch die Kapitalgarantie kostet Geld".(APA)