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Nach der Besetzung Jugoslawiens wurde nicht nur das Mießtal als Teil des historischen Kärnten, sondern auch Oberkrain dem Reichsgau Kärnten zugeschlagen. Als die Kanaltaler mit den Südtirolern für das Reich optierten, wurden slowenische Bauernwirtschaften beschlagnahmt, um dort die "Optanten" anzusiedeln. Die slowenischen Familien, die in Lager und dann ins "Altreich" deportiert wurden, waren oft Angehörige von Wehrmachtssoldaten, die an der Front standen. Als sich in der Provinz Laibach, die zunächst Italien angeschlossen worden war, der erste Partisanenwiderstand formierte, griff er bald auch nach Oberkrain und in die Untersteiermark, die in den alten Grenzen dem Gau Steiermark angegliedert worden war, über. Schließlich setzten sich Partisanengruppen 1944 auch südlich von Klagenfurt und später auch in den Bergen des steirisch-kärntnerischen Grenzgebiets fest. Deserteure und junge Leute aus Kärntner Slowenenfamilien schlossen sich ihnen an. Trotz Todesurteilen, Terroraktionen und Einweisung ins Konzentrationslager war der Widerstand nur schwer zu brechen; zu einer Massenerhebung war es allerdings nicht gekommen, und im September 1944 wurde vom Tito-Oberkommando die Auflösung der Kärntner Verbände beschlossen. Bei Kriegsende drangen die Truppen Titos in Kärnten ein, mussten sich aber nach kurzer Zeit auf Druck der Engländer zurückziehen. Die Forderung nach Anschluss Südkärntens an Jugoslawien wurde bis zum Bruch Stalins mit Tito von der Sowjetunion unterstützt. Österreich widerrief 1945 sofort alle Aussiedlungen, hob das Verbot der Bildung slowenischer Vereine und Parteien auf, erlaubte Zweisprachigkeit im Ämterverkehr und führte in einem genau begrenzten Gebiet den zweisprachigen Unterricht ein. Mit der Schulverordnung war zugleich das Territorium umschrieben, das als slowenisch oder gemischtsprachig gelten sollte. Jugoslawien, vom Kreml nicht mehr unterstützt, ersetzte bei den 1947 beginnenden Staatsverhandlungen seine Forderung nach Abtretung (eines Gebiets von 2500 Quadratkilometern mit 190.000 Einwohnern) durch das Verlangen nach einer Territorialautonomie. Auch dem stimmten die Westmächte nicht zu. So kam es nach jahrelangen Verhandlungen schließlich zum Artikel 7 im Staatsvertrag, in dem die volle Gleichberechtigung der slowenischen und kroatischen Minderheiten, Anspruch auf Elementarunterricht in der Muttersprache, eigene Mittelschulen, Zulassung als Amtssprache im gemischtsprachigen Gebiet und zweisprachige Ortstafeln festgelegt wurden. Die Vertreter der beiden Organisationen der Minderheit, des christlichen "Rats der Kärntner Slowenen" und des linken "Zentralverbands slowenischer Organisationen in Österreich", hatten jedoch über die Ausführung des Artikels 7 bald Grund zur Klage. Der "Kärntner Heimatdienst", der "Abwehrkämpferbund" und der "Kärntner Schulverein Südmark" setzten, unterstützt von der FPÖ, unter Berufung auf das Elternrecht mit Schulstreiks das "Bekenntnisprinzip" durch; zunächst konnten die Kinder nun vom Slowenisch-Unterricht abgemeldet werden, dann mussten sie aufgrund eines neuen Schulgesetzes dazu ausdrücklich angemeldet werden. Immerhin aber wurde in Klagenfurt ein slowenisches Gymnasium eingerichtet. Die Zahl der "Sprachslowenen" ging von 43.179 im Jahr 1951 auf 20.972 im Jahr 1971 zurück. Dennoch hielten Bundeskanzler Kreisky und Landeshauptmann Sima Anfang der Siebzigerjahre die Zeit für reif, den jugoslawischen Urgenzen nach Erfüllung des Artikels 7 bezüglich der topografischen Aufschriften nachzukommen. Die SPÖ beschloss 1972 im Alleingang die Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln in 205 Siedlungen (in 36 Gemeinden). Von der ablehnenden Haltung der Bevölkerungsmehrheit unterstützt, zerstörten radikale Deutschnationale im "Ortstafelsturm" in einer Nacht beinahe alle dieser Tafeln. Nach einem längeren "ortstafellosen" Zustand wurde vom Parlament ein Volksgruppengesetz beschlossen, das die Minderheitenrechte, unter anderem durch Schaffung eines Volksgruppenbeirates, festlegte, aber die zweisprachigen Ortstafeln nur noch für die 91 Ortschaften (von acht Gemeinden) vorsah, die mehr als 25 Prozent slowenische Einwohner aufwiesen. Erst im Jahr 2001 hat ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes diese Bestimmung aufgehoben; im Sinne des Artikels 7 des Staatsvertrages muss das Gesetz Ende 2002 so abgeändert sein, dass für Ortschaften mit mehr als zehn Prozent Minderheitsangehörigen die Aufschriften zweisprachig anzubringen sind. (DER STANDARD-ALBUM, Print-Ausgabe, 16./17. 3. 2002)