Wien - Heimische Aktienexperten sehen durchaus noch Verbesserungsbedarf für den Anlegerschutz in Österreich, speziell was den Umgang mit kursrelevanten Informationen betrifft. "Aktien werden heute verkauft wie Waschmittel", erklärte der Anlegerschützer Wilhelm Rasinger, Präsident des Interessensverband für Anleger (IVA), am Donnerstagabend bei einer Podiumsdiskussion. Es seien zwar viele bunte Folder erhältlich, die jedoch kaum Informationen für Anleger enthalten würden.Beachtlicher Schaden Oftmals sei - wie zuletzt bei Libro, YLine oder General Partners - ein beachtlicher Schaden entstanden, der Anleger sei aber in einer schwierigen Situation um zu seinem Recht zu kommen, so Rasinger weiter. Trotz der in letzter Zeit verbesserten gesetzlichen Regelungen könne er geschädigten Anlegern kaum zu einer Klage zu raten, da er keinen Fall kenne, bei dem es letztlich zu Zahlungen gekommen wäre. Der private Investor hat nach Ansicht des Anlegerschützers zwar das Kapitalmarktrisiko zu tragen, nicht aber das Risiko der Fehlinformation oder der Unfähigkeit. "Es wird nicht einfach werden, zumindest ein Signal zu setzen, dass nicht alles möglich ist", gibt sich Rasinger kämpferisch. Eine "minderheitsfeindliche Rechtslage" ortete Univ. Prof. Susanne Kalss von der Universität Klagenfurt in manchen Bereichen des Aktienrechts. Denn das Recht stamme aus den 30er Jahren, als Private nicht Zielgruppe des Gesetzgebers gewesen seien. Daher habe man den Aktienerwerb für Privatanleger unattraktiv gestaltet, wovon sich immer noch "Fossilien im Recht" befänden. "Informationspflicht Bringschuld des Emittenten" Der Information misst Kalss überhaupt eine "Enabler-Funktion" am Kapitalmarkt bei, denn ohne Information laufe der Handel einfach nicht. Bei Aktien sei die Informationspflicht eine Bringschuld des Emittenten, der über Prospekte, Berichte oder ad hoc-Publizität informieren müsse. "Man braucht aber kein I-Tüpfel-Reiter zu sein um auf ein Manko an Information zu stoßen", gibt sich Kalss mit der Umsetzung nicht zufrieden. Daher sieht die Rechtsexpertin trotz einiger Verbesserungen in letzter Zeit noch "Regelungs- und Implementierungsbedarf" bei der Überwachung und Durchsetzung und baut auf ein "System von Anreiz sowie Überwachung und Bestrafung". "Wer das Kapital stellt hat das Recht auf zeitgerechte Information", pflichtete auch Birgit Puck von der Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA) bei, denn die Preisfindung am Markt funktioniere nur, wenn Vertrauen in eine gerechte Informationsverteilung gegeben sei. Die BWA überwacht laut Puck die Durchsetzung der Informationsrechte, was zu einer Strafe für den Emittenten führen könne. Geschädigten Privaten kann die BWA aber keine Hilfestellung leisten. (APA)