Das seit 1. Jänner 2002 in Kraft getretene ORF-Gesetz sieht für ORF-MitarbeiterInnen neben der Pflicht zur Objektivität erstmals auch eine Pflicht zur Unabhängigkeit vor. Aus dem neuen Rundfunkgesetz: Absatz 6 aus dem § 4: (6) Unabhängigkeit ist nicht nur Recht der journalistischen oder programmgestaltenden Mitarbeiter, sondern auch deren Pflicht. Unabhängigkeit bedeutet Unabhängigkeit von Staats- und Parteieinfluss, aber auch Unabhängigkeit von anderen Medien, seien es elektronische oder Printmedien, oder seien es politische oder wirtschaftliche Lobbys. Natürlich sagt das Gesetz nichts darüber aus, was damit eigentlich gemeint ist und auch nicht, wer für den Vollzug zuständig ist. Wann liegt ein Verstoß gegen die Pflicht zur Unabhängigkeit vor? Könnte das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben? Heißt das zum Beispiel, dass Mitglieder der Gewerkschaft oder des Freien Wirtschaftsverbandes das derzeit geltende Gesetz brechen und damit nicht mehr journalistisch tätig sein können? Oder was passiert mit einem Vorgesetzten, dessen Biographie im Widerspruch zur Unabhängigkeitspflicht steht? Wer ist überhaupt ein ORF-Mitarbeiter im Sinne dieses Gesetzes? Wie kann die neue Generaldirektorin ihr Weisungsrecht exekutieren? Viele Fragen, auf die es bisher noch keine Antwort gibt. Deshalb veranstaltet die Gesellschaft für Publizistik und Medienforschung gemeinsam mit den ORF-Redakteursvertretern einen Workshop zu diesem Thema. Referieren werden der Verfassungsrechtsexperte Univ.Prof.DDr. Heinz Mayer, der Arbeitsrechtsexperte und Praktiker Rechtsanwalt Dr. Robert Palka, sowie der Kommunikationswissenschafter Univ. Doz. Dr. Roman Hummel. Programm: Begrüßung: Dr. Astrid Zimmermann Vorsitzende der Gesellschaft für Publizistik und Medienforschung Impulsreferate: Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer Verfassungsrechtsexperte Univ. Prof. Dr. Walter Schrammel Arbeitsrechtsexperte Univ. Doz. Dr. Roman Hummel Kommunikationswissenschafter Moderation: Fritz Wendl ORF-Redakteursratsvorsitzender (red)