Das Verwaltungsgericht in Mainz hat die Wiederholung der ZDF-Intendantenwahl abgelehnt. Wie das Gericht berichtete, hatte ein Antragsteller reklamiert, er habe sich um den Posten des Senderchefs beworben, sei aber bei der Wahl nicht berücksichtigt worden. Angesichts der Tatsache, dass am Donnerstag der Vertrag mit dem neuen Intendanten Markus Schächter unterzeichnet werden sollte, habe der Mann vom Gericht vorläufigen Rechtsschutz gefordert. Die Mainzer Richter lehnten den Antrag ab. Das Gericht erklärte, das ZDF habe dargelegt, die Besetzung des Intendantenpostens obliege allein dem ZDF-Fernsehrat. Die "Arbeitsgruppe Intendantenwahl" des Fernsehrats habe vor der Wahl des neuen Intendanten alle offenkundig ungeeigneten Bewerbungen aussortiert, auch die des Antragstellers. Eine Vakanz im Intendantenamt sei nicht hinnehmbar, weil dies beim ZDF zu einer schweren Rechtskrise führen werde. Der deutsche Bundespräsident Johannes Rau würdigte unterdessen bei einer Feierstunde zum Abschied des scheidenden ZDF-Intendanten Stolte dessen Lebenswerk. Rau rief bei der Gelegenheit auch zur Bewahrung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf. (APA/AP)