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Gericht lehnt Wiederholung der ZDF-Intendantenwahl ab
Rau würdigte Stolte
Das Verwaltungsgericht in Mainz hat die
Wiederholung der ZDF-Intendantenwahl abgelehnt. Wie das Gericht berichtete, hatte ein Antragsteller reklamiert, er habe
sich um den Posten des Senderchefs beworben, sei aber bei der Wahl
nicht berücksichtigt worden. Angesichts der Tatsache, dass am
Donnerstag der Vertrag mit dem neuen Intendanten Markus Schächter
unterzeichnet werden sollte, habe der Mann vom Gericht vorläufigen
Rechtsschutz gefordert. Die Mainzer Richter lehnten den Antrag ab. Das Gericht erklärte,
das ZDF habe dargelegt, die Besetzung des Intendantenpostens obliege
allein dem ZDF-Fernsehrat. Die "Arbeitsgruppe Intendantenwahl" des
Fernsehrats habe vor der Wahl des neuen Intendanten alle offenkundig
ungeeigneten Bewerbungen aussortiert, auch die des Antragstellers.
Eine Vakanz im Intendantenamt sei nicht hinnehmbar, weil dies beim
ZDF zu einer schweren Rechtskrise führen werde.
Der deutsche Bundespräsident Johannes Rau würdigte unterdessen bei einer Feierstunde zum Abschied des scheidenden
ZDF-Intendanten Stolte dessen Lebenswerk. Rau rief bei der
Gelegenheit auch zur Bewahrung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
auf. (APA/AP)