International
USA erhalten voraussichtlich ihren Sitz in UNO-Kommission zurück
Italien und Spanien zogen Kandidatur zurück
New York - Die USA erhalten voraussichtlich ihren Sitz in
der UNO-Menschenrechtskommission zurück, den sie im vergangenen Mai
erstmals seit Gründung des Gremiums 1947 verloren haben. Nach Angaben
westlicher Diplomaten erklärten die USA am Mittwoch in New York ihre
Kandidatur für den Sitz, nachdem Italien und Spanien ihre Bewerbungen
zurückgezogen hatten. Für die vier Ende April zur Entscheidung
stehenden Sitze in der Gruppe "Westeuropa und Andere" (WEOG)
kandidieren dann nur noch vier Staaten: Deutschland, Irland,
Australien und die USA. Eine formelle Wahl ist damit unnötig
geworden. Der US-Politiker Tom Lantos vom Ausschuss für Internationale
Beziehungen des Abgeordnetenhauses in Washington begrüßte den Rückzug
Italiens und Spaniens. Er äußerte sich zufrieden darüber, "dass die
EU das Richtige getan und die Integrität der
UNO-Menschenrechtskommission wiederhergestellt hat, indem sie den Weg
für die weltweit führende demokratische Kraft frei gemacht hat". Die
Abwahl der USA habe die Glaubwürdigkeit des Gremiums beschädigt,
erklärte der demokratische Politiker. Ein westlicher Diplomat sprach
von einer freundlichen und konstruktiven Geste Roms und Madrids
gegenüber Washington.
KLarer Vorsprung für Frankreich, Österreich und Schweden
Im vergangenen Mai kandidierten vier Staaten für drei Sitze der 29
Mitglieder zählenden WEOG. In geheimer Wahl gingen die Sitze mit
klaren Vorsprung an Frankreich, Österreich und Schweden, die USA
fielen durch. Dort stieß der Wahlausgang auf Empörung und Kritik. Als
mögliche Gründe wurden die Absicht der US-Regierung zum einseitigen
Aufbau einer nationalen Raketenabwehr ebenso genannt wie die
ablehnende Haltung Washingtons zur Gründung eines internationalen
Strafgerichtshofs oder der Ausstieg aus dem
Kyoto-Klimaschutzabkommen.
Die 54 Mitglieder der in Genf ansässigen Kommission untersuchen
und bewerten die Lage der Menschenrechte - entweder aus eigener
Initiative oder auf Ersuchen der UNO-Vollversammlung oder des
Sicherheitsrates. (APA/AP)