Geschlechterpolitik
Lehrerin in Deutschland darf nicht mit Kopftuch unterrichten
"Verstoß gegen die Pflicht zur religiös neutralen Amtsführung"
Lüneburg - Eine zum Islam übergetretene Lehrerin, die aus
religiösen Gründen nur mit Kopftuch unterrichten will, wird nicht in
den niedersächsischen Schuldienst übernommen. Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg lehnte am Mittwoch die Klage
der 44-jährigen gebürtigen Deutschen gegen die Bezirksregierung
Lüneburg auf Einstellung als Beamtin auf Probe für das Lehramt an
Grund- und Hauptschulen ab. Die Bezirksregierung erklärte, das Tragen
des Kopftuches verstoße gegen die Pflicht zur religiösen und
weltanschaulich neutralen Amtsführung.In erster Instanz Recht bekommen
Die Lehrerin hatte in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht
Lüneburg Recht bekommen. Gegen das Urteil hatte die Bezirksregierung
Berufung eingelegt. "Eine Lehrerin muslimischen Glaubens, die im
Unterricht ein Kopftuch tragen will, hat keinen Anspruch auf
Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst", erläuterte der
OVG-Sprecher Rettberg die die Kernaussage des Urteils. Das Gericht
habe Revision zugelassen.
Er rechne damit, dass die Lehrerin ihren Fall vor das
Bundesverwaltungsgericht Berlin bringe, wo bereits ein ähnlicher Fall
zu Entscheidung liege. Dort klagt eine iranische Lehrerin mit
deutscher Staatsbürgerschaft aus Baden-Württemberg, weil sie wegen
des Tragens des Kopftuches im Unterricht nach dem Referendariat nicht
in den Schuldienst übernommen wurde. (APA/AP)