Lüneburg - Eine zum Islam übergetretene Lehrerin, die aus religiösen Gründen nur mit Kopftuch unterrichten will, wird nicht in den niedersächsischen Schuldienst übernommen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg lehnte am Mittwoch die Klage der 44-jährigen gebürtigen Deutschen gegen die Bezirksregierung Lüneburg auf Einstellung als Beamtin auf Probe für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen ab. Die Bezirksregierung erklärte, das Tragen des Kopftuches verstoße gegen die Pflicht zur religiösen und weltanschaulich neutralen Amtsführung.In erster Instanz Recht bekommen Die Lehrerin hatte in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Recht bekommen. Gegen das Urteil hatte die Bezirksregierung Berufung eingelegt. "Eine Lehrerin muslimischen Glaubens, die im Unterricht ein Kopftuch tragen will, hat keinen Anspruch auf Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst", erläuterte der OVG-Sprecher Rettberg die die Kernaussage des Urteils. Das Gericht habe Revision zugelassen. Er rechne damit, dass die Lehrerin ihren Fall vor das Bundesverwaltungsgericht Berlin bringe, wo bereits ein ähnlicher Fall zu Entscheidung liege. Dort klagt eine iranische Lehrerin mit deutscher Staatsbürgerschaft aus Baden-Württemberg, weil sie wegen des Tragens des Kopftuches im Unterricht nach dem Referendariat nicht in den Schuldienst übernommen wurde. (APA/AP)