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Wien - Wer ab dem 1. Juli 2002 in Österreich ein Dienstverhältnis eingeht, hat keine Wahl: Für ihn gilt das Modell "Abfertigung neu". Der Dienstgeber zahlt, wie berichtet, 1,53 Prozent der Bruttolohnsumme in eine der neuen Mitarbeitervorsorgekassen ein. Ab dem ersten Arbeitstag besteht also ein Abfertigungsanspruch, ab insgesamt drei Dienstjahren wird ausgezahlt, wenn der Dienstgeber kündigt. Bei Selbstkündigung wird der Anspruch in einem "Rucksack" zum nächsten Dienstgeber mitgenommen. Wählen können prinzipiell allerdings alle, die über den 1. Juli bereits ein bestehendes Dienstverhältnis haben. Für sie stellt sich die Frage, ob das neue System lukrativer ist oder das alte. Abfertigungsanspruch bei Selbstkündigung Größter Vorteil des neuen Modells ist der Abfertigungsanspruch bei Selbstkündigung. Wer also in absehbarer Zeit einen Wechsel des Arbeitgebers plant, für den ist ein Wechsel sinnvoll. Mit dem alten System wären alle Ansprüche verloren. Um in die Abfertigung neu wechseln zu können, muss allerdings eine Einigung mit dem Arbeitgeber erzielt werden. Dieser muss die bisherigen Ansprüche ganz oder teilweise in die neuen Kassen einbringen. Wie viel das ist, ist Verhandlungssache. "Ahnt" der Dienstgeber etwa, dass sich sein Mitarbeiter verabschieden will, wird seine Bereitschaft, in die neue Kasse einzuzahlen, gering sein. Denn dann ist das Geld endgültig Eigentum des Dienstnehmers und auch bei dessen Selbstkündigung weg. Weiterer Vorteil der Abfertigung neu ist die völlige Steuerfreiheit, wenn das Geld in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Neben der Abfertigungssteuer von sechs Prozent fällt auch die Versicherungssteuer von vier Prozent sowie die Kapitalertragssteuer weg. Das Finanzministerium hat errechnet, dass dadurch eine um bis zu 20 Prozent höhere Zusatzpension erspart werden kann: Wer etwa einen Abfertigungsbetrag von 28.000 Euro mit einer Nettoverzinsung von fünf Prozent in eine "normale" Zusatzpension anlegt, bekommt in den nächsten 20 Jahren 38.000 Euro ausbezahlt. Wer die steuerfreie Abfertigungsvariante wählt, bekommt 45.000 Euro heraus. Durchschnitt des Lebenseinkommens maßgeblich Diesen Vorteilen stehen aber für bestehende Dienstverträge auch große Nachteile gegenüber. Besonders für Besserverdienende mit einer dynamischen Einkommensentwicklung ist das neue System deutlich schlechter: Bei der alten Regelung zählt das Letztgehalt für die Höhe der Abfertigung, im neuen Modell ist der Durchschnitt des Lebenseinkommens maßgeblich. Ein Akademiker mit einem Anfangsjahresgehalt von 25.000 Euro und einer durchschnitt 5. Spalte lich siebenprozentigen Lohnsteigerung kommt nach 35 Dienstjahren im neuen System auf eine Abfertigung von 129.039 Euro. Das alte System hätte ihm hingegen mehr als das Doppelte, nämlich 266.915 Euro gebracht. Auch das Argument, dass bei einer einzigen Selbstkündigung im Arbeitsleben ein großer Teil der Abfertigung weg gewesen wäre, stimmt oft nicht: Viele Arbeitgeber "akzeptieren" Vordienstzeiten in den Verträgen, übernehmen also die Ansprüche. Auch bei niedrigeren Lohnentwicklungen steigt das derzeitige System deutlich besser aus, sodass auch die Steuervorteile der Abfertigung neu das nicht wettmachen können. Ein Wechsel ist also zumeist nur bei Kündigungsplänen eine gute Option. (Michael Moravec, Der Standard, Printausgabe, 14.03.2002)