Paris - Die französische Justiz hat am Mittwoch einen kuriosen Rechtsstreit um zwei tiefgefrorene Leichen vorerst beendet. Das Landgericht im westfranzösischen Saumur ordnete an, dass die beiden, die in der Gruft eines Loire-Schlosses in einer Kühlkammer lagern, ordnungsgemäß bestattet werden müssen. Damit gab das Gericht den Behörden des Departements Maine-et-Loire Recht, die das Einfrieren der Leichen als unzulässig bezeichnet hatten. In der Tiefkühl-Gruft des Loire-Schlosses von Preuil in Nueil-sur-Layon befinden sich der Leichnam des im Februar gestorbenen Arztes Raymond Martinot und seiner 1984 gestorbenen Lebensgefährtin. Beide hatten sich bei 60 Grad Minus einfrieren lassen, weil sie auf eine spätere Wiederbelebung hofften. Martinots Sohn Remy hatte erklärt, der letzte Wille seiner Eltern müsse respektiert werden. (APA)