Wirtschaftsrecht
Telefonleitung ohne Verantwortung
Ein Telefonvermittlungsunternehmen, das auch Mehrwertnummern zur Verfügung stellt, trägt in aller Regel nicht die Verantwortung dafür, was mit und unter dieser Telefonnummer passiert. Die Rechtslage ist bei Telefondienstleistungen - laut Oberstem Gerichtshof - nicht anders, als wenn jemand Räumlichkeiten vermietet, die ein Mieter zu geschäftlichen Zwecken benützt. Solange für den Telefondienstleister nicht unzweifelhaft - etwa durch eine gerichtliche Entscheidung - feststeht, dass die beigestellte Telefonleitung oder Nummer für rechtswidrige Zwecke verwendet wird, besteht daher keine Pflicht, die Telefonnummer einzuziehen oder abzudrehen (OGH 12. 9. 2001, 4 Ob 134/01 m). (gor)