Wien - Ein "brisantes Schreiben" beweise, dass das Innenministerium seit Juni 1993 im Detail von Knebelungen von Schubhäftlingen informiert war. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Format". In einem bisher unter Verschluss gehaltenen Bericht an das Ministerium beschreibe der damalige Kripo-Chef des Flughafens Wien, Alfred Rupf, wie seine Beamten mit renitenten Schubhäftlingen umgegangen seien. In Korneuburg findet derzeit der Prozess gegen drei Wiener Fremdenpolizisten statt, denen im Zusammenhang mit dem Erstickungstod des Schubhäftlings Marcus Omofuma am 1. Mai 1999 "Quälen eines Gefangenen mit Todesfolge" zur Last gelegt wird. Konkret schildere der mittlerweile pensionierte Polizist die Abschiebung eines Nigerianers am 3. April 1993, nach "Format" und zitiert aus dem Schreiben so: "Da bereits zahlreiche Beamten der hiesigen Grenzkontrollen zum Teil schwere Bissverletzungen durch Nigerianer erlitten haben und es für Menschen keine Beißkörbe gibt, wurden ihm zum Zwecke des Selbstschutzes vor der Verbringung auf die Maschine OS 235 nach Rom der Mund mittels eines Klebebandes zugeklebt." Der damalige Innenminister Franz Löschnak und sein für das Fremdenwesen zuständige Sektionschef Manfred Matzka hätten damals laut Auskunft des Ex-Kriminalisten Rupf auch keinen Grund gesehen, die Abschiebepraxis zu ändern. Rupf gegenüber "Format": "Mir ist aus dem Ministerium gesagt worden, dass das Mundverkleben quasi unter Notwehr fällt." (APA)