Österreich
"Mundverkleben als Notwehr "
Ministerium wusste laut "Format" von Knebelungen von Schubhäftlingen
Wien - Ein "brisantes Schreiben" beweise, dass das
Innenministerium seit Juni 1993 im Detail von Knebelungen von
Schubhäftlingen informiert war. Das berichtet das Nachrichtenmagazin
"Format". In einem bisher unter Verschluss gehaltenen Bericht an das
Ministerium beschreibe der damalige Kripo-Chef des Flughafens Wien,
Alfred Rupf, wie seine Beamten mit renitenten Schubhäftlingen
umgegangen seien. In Korneuburg findet derzeit der Prozess gegen drei Wiener
Fremdenpolizisten statt, denen im Zusammenhang mit dem Erstickungstod
des Schubhäftlings Marcus Omofuma am 1. Mai 1999 "Quälen eines
Gefangenen mit Todesfolge" zur Last gelegt wird.
Konkret schildere der mittlerweile pensionierte Polizist die
Abschiebung eines Nigerianers am 3. April 1993, nach "Format" und
zitiert aus dem Schreiben so: "Da bereits zahlreiche Beamten der
hiesigen Grenzkontrollen zum Teil schwere Bissverletzungen durch
Nigerianer erlitten haben und es für Menschen keine Beißkörbe gibt,
wurden ihm zum Zwecke des Selbstschutzes vor der Verbringung auf die
Maschine OS 235 nach Rom der Mund mittels eines Klebebandes
zugeklebt."
Der damalige Innenminister Franz Löschnak und sein für das
Fremdenwesen zuständige Sektionschef Manfred Matzka hätten damals
laut Auskunft des Ex-Kriminalisten Rupf auch keinen Grund gesehen,
die Abschiebepraxis zu ändern. Rupf gegenüber "Format": "Mir ist aus
dem Ministerium gesagt worden, dass das Mundverkleben quasi unter
Notwehr fällt." (APA)